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sarahschillings hat diese Frage gestellt
Hallo,

es geht um folgende Situation, ich hoffe mir kann jemand helfen:

Wir sind im September 2007 in eine Wohnung einer großen Investment Firma eingezogen. Die Verhandlungen liefen über deren festen Makler, wir haben allerdings keine Provision zahlen müssen. Wir mussten die Wohnung mitte Dezember zum 31.03.2008 aus beruflichen Gründen leider wieder kündigen.

Nach Rücksprache mit der Investment Firma haben wir den Makler mitte Dezember beauftragt einen Nachmieter zu suchen. Dieser wurde auch sehr schnell gefunden und direkt an die Firma weitergeleitet.

(kurz zum hintergrund: unser Ansprechpartner bei der Firma hat gewechselt und ein Umzug hat zum Jahreswechsel stattgefunden)

Der Nachmieter wollte zum 1.1.08 oder spätestens zum 1.2.08 einziehen.

Die Investment Firma hat es aber nicht auf die Reihe bekommen diesen Nachmieter (innerhalb von 1,5 Monaten) zu prüfen weil unsere Akte angeblich in einem Umzugskarton lag und das bis ca Ende Januar. Somit ist natürlich der Nachmieter abgesprungen weil sich die Firma nicht einmal bei diesem gemeldet hatte und dieser völlig ohne ein Signal von der Firma da stand.

Aus diesem Grund müssen wir jetzt weiterhin Miete zahlen.

Wisst Ihr ob es da irgendeine Zeitspanne gibt in der die Firma reagieren muss?

Wir haben jetzt erneut einen gestellt (durch den Makler) allerdings erst zum, 1.4.08 (da sind wir eh aus dem Vertrag raus) der will aber unsere Einbauküche übernehmen. Die Firma sagt allerding wir sollen die Küche ausbauen weil sie nicht wissen ob der Nachmieter in Frage kommt und das auch nciht so schnell prüfen können.

Darf das sein? Wir stellen hier Nachmieter und die rühren sich nicht? Wegen Umzug usw? Ist das recfhtlich erlaubt? Wir haben 3000 € in den Wind geschossen... die wohnung steht seit anfang januar leer...

Ich weiß nicht mehr was ich machen soll?
Wie ist hier die rechtlcihe Lage?

Ich würde mich sehr über antworten freuen.

Liebe Grüße

Sarah Schillings
Stichwörter: hausverwaltung + nachmieter

1 Kommentar zu „Verwaltung lässt sich zeit mit der Prüfung des Nachmieters”

Susanne Experte!

Es sieht so aus: Der VM kann sich, um einen Nachmieter zu prüfen, 3 Monate Zeit lassen.
Weiterhin kann man auch nicht auf die Entlassung aus dem Mietvertrag durch einen Nachmieter pochen, wenn dies nicht explizit im Mietvertrag vereinbart wurde.

Grundsätzlich ist die Nachmietergestellung nicht Problem des Mieters, es gab also keine Verpflichtung.
Auch den Ausbau der Küche kann der VM verlangen.

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