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chipmunk hat diese Frage gestellt
Hallo, ich hätte da ein Problem und bräuchte einen Rat.

Ich habe vor einiger Zeit bemerkt, dass eines der Dielenbretter in meinem Flur vor meinem Bad unter dem PVC-Boden gebrochen ist. Ich habe sofort meinen Vermieter daraufhingewiesen. Der schickte relativ schnell zwei Handwerker die sich darum kümmern sollten.
Ergebnis: Sie mussten den PVC im Flur und im Bad zerschneiden und stellten dabei fest, das einer der Tragenden Balken auf dem die Dielen liegen feucht war und auf 1,5m länge total morsch. Daraufhin stellten sie fest, dass die Duschwanne scheinbar nicht korrekt abdichtet. (Hat der Vorbesitzer des Hauses noch gemacht.) Das hat den Balken über längere Zeit dann so zugerichtet. Aber auch wenn ich schon seit 5Jahren dort wohne, ist mir das noch nie aufgefallen, das die Wanne undicht sein könnte. Sie haben dann den Abschnitt erneuert und den Boden provisorisch mit Brettern wieder verschlossen.

Die Sache ist aber jetzt, der Vermieter will keinen neuen PVC legen, sondern das Bad neu mit Ausgleichsmasse versehen und Fliesen legen (ca. 1. Woche ist dafür angesetzt). Soweit bin ich da auch mit einverstanden, aber das Problem ist, dass ich (und meine beiden WG Mitbewohner) dann für einige Tage kein Bad -sprich WC- haben.
Jetzt habe ich dem Vermieter einen wirklich freundlichen Brief geschrieben, in dem ich ihm mitteile, dass ich während der Zeit ein ausweich WC (zumindest eine Toilette) benötige und ob wir über eine Mietminderung für die Zeit sprechen können.
Seine Reaktion war, er rief mich heute morgen an und war (zwar höflich) aber äußerst eregt darüber, dass ich so etwas fordere und er meinte dass ich da gar kein Recht zu habe.

Habe ich das wirklich nicht? War ich mit meinen Forderungen zu vorschnell oder gehen Sie zuweit? Weiss jemand was für Rechte ich in diesem Fall habe? ..ich möchte schließlich nicht einige Tage auf mein WC verzichten..

Danke schonmal für jede hilfreiche Antwort!!
Stichwörter: fliesen + mietminderung + wasserschaden + bad + wc

4 Kommentare zu „Wasserschaden im Bad, neu Fliesen, was tun solange”

Ghostraider Experte!

Es ist nur eine 50% Nutzung nicht möglich sodass nur höchstens 50 % in Abzug gebracht werden kann.
Ich würde auch wegen der Mietminderung, die man nicht allein durchführen sollte, einen Anwalt aufsuchen.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Eine Wohnung ohne WC ist nicht nutzbar, eine deutliche Mietminderung ist daher angezeigt. Der Mieter darf die Miete für die Zeit des Mangels mindern, sagt das BGB, eine Absprache oder gar Zustimmung seitens des VM ist nicht erforderlich.
Keine 100%iger Nutzung= keine 100%ige Miete!

chipmunk

Danke für die Antworten, aber eigentlich war es mir wichtiger zu erfahren, ob ich Anspruch auf ein ersatz WC für die Zeit habe. Oder habt ihr schonmal einige Tage ohne WC verbracht??

Ghostraider Experte!

Nee also Anspruch auf ein WC wenn es bei Mietbeginn mit in der Wohnung war haben Sie schon und der Vermieter muss auch irgendwie für Ersatz sorgen.

Der Vermieter kann ja auch ein Chemie Klo wie es in Wohnwagen ist aufstellen, aber ohne geht es nicht.

Ich würde sofort mal einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen.

Gruß
ghost

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