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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Fahrstuhl, Unbenutzbarkeit

Fällt der Fahrstuhl für den im 4. Obergeschoss wohnenden Mieter aus, kann die Miete um 10 % gekürzt werden. (AG Berlin Schöneberg, aus: GE 1990, S. 423)
Stichwörter: fahrstuhl + unbenutzbarkeit

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