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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgendes liegt vor. Wir (Freundin und ich) haben unsere Mietwohnung fristgerecht zum 01.08.2005 gekündigt. Vermieter hat diese Kündigung schon bestätigt. Nun ist unsere neue Mietwohnung schon früher als erwartet frei geworden.

Nun haben wir über eine Internetseite diese Wohnung online gestellt um Nachmieter zu einem früheren Zeitpunkt zu finden. Auch darüber ist der Vermieter infomiert worden.

Jetzt ist meine Frage. Ich habe schon von mehreren Quellen gehört, das wenn ich 3 Nachmieter finde, die Interesse an der Wohnung haben und auch diese Mietwohnung übernehmen möchte, muss der Vormieter einer dieser Nachmieter annehmen und wir können kann schon frührer ausziehen, ohne die Kündigungsfrist einzuhalten.

Ist das wahr oder wurde mir da nur eine falsche Aussage geben

Für jede Anwort bin ich dankbar


Gruss plongo
Stichwörter: nachmieter + bzgl + frage

1 Kommentar zu „Frage bzgl. Nachmieter”

Gast Experte!

Hallo,

in folgendem Thread stand dies:

Kündigung - Nachmieter: Es gibt keinen Grundsatz, dass man gegen Stellung von 3 Nachmietern vorzeitig aus dem Mietverhältnis ausscheiden kann. Grundsätzlich sind Verträge einzuhalten. Die Rechtsprechung macht eine Ausnahme, wenn der Mieter die Wohnung unverschuldet nicht mehr nutzen kann und sein Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses dasjenige des Vermieters an der Fortführung überwiegt. Dann kann der Vermieter nach „Treu und Glauben“ gehalten sein, den Mieter gegen Beibringung eines ordentlichen und solventen Nachmieters aus dem Vertrag herauszulassen. Beispiele für solche Härtefälle: Versetzung ohne eigenes Zutun nach außerhalb; Umzug ins Altenheim; gesundheitliche Gründe, die die Nutzung der Wohnung unmöglich machen; Familienzuwachs, so dass die Wohnung zu eng wird. Mit Urteil vom 22.1.2003 hat der BGH diesen Grundsatz bestätigt und einen Fall grundloser Ablehnung einer vorgeschlagenen Nachmieterin entschieden. [/quote:3df3a]


Quelle: <!-- m --> http://www.mietrecht-forum.com/htopic,6127,k%FCndigung http://www.mietrecht-forum.com/htopic,6 ... igung.html <!-- m -->

Ich habe ähnliches Problem, VM will auf die drei Monate Kündigungsfrist bestehn, trotz angebotener Nachmieter zum 1.9.2005

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