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babs hat diese Frage gestellt
Muss der Vermieter heizen, wenn der Mieter nicht anwesend ist z. Bsp. ueber laengere Zeit verreist?
Stichwörter: wohnung + heizen + leere + vermietete

2 Kommentare zu „Heizen wenn Wohnung leer”

AMAyer Experte! 22.10.2008 07:59

Nein muss er nicht. Es muss nur dafür Sorge getragen werden, dass z.B. durch Kälte keine weiteren Schäden entstehen.

Andreas Mayer

babs 22.10.2008 18:05

Danke Andreas Meyer!
Wo kann man denn das im Mietrecht finden? Hab' ewig rumgesucht und konnte nichts finden...

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