Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
snoopermaus hat diese Frage gestellt
Ich und meine ehemalige Mitbewohnerin waren beide Hauptmieter in unserer 2 - Mann WG.
Nun ist sie ausgezogen hatte sich trotz Absprachen nicht an die Kündigungsfrist gehalten, sondern hat mir 3 Wochen vorher bescheid gegeben, dass sie auszieht.
Dem Vermieter hat sie auch erst so spät per E-Mail "Gekündigt".
Jetzt sieht es wie folgt aus:
Sie fordert ihren Teil der Kaution von mir zurück obwohl sie nicht die 3 Monatige Kündigungsfrist eingehalten hat, ausserdem gab sie mir über ihren Auszug nichts schriftliches.
Sie hat ihr Zimmer wie auch andere Teile der Wohnung nicht so hinterlassen wie wir sie damals vorgefunden hatten, sondern hat nur als Beispiel die Gardinenstangen abmontiert, die gebohrten Löcher aber überall in der Wohnung belassen, genauso wie offene Kabel die aus der Wand ragten.
Ist es mein Recht ihren Teil der Kaution einzubehalten?
Oder gar noch etwas zu fordern da sie ja weder ihr Zimmer noch die anderen von ihr "umgestalteten" Räume so hinterlassen hat, wie wir sie zu Beginn des Mietverhältnis vorgefunden hatten????
Stichwörter: miete + nichteinhaltung + der + wg + kaution

1 Kommentar zu „Kaution und Kündigungsfrist”

schmargon 02.07.2009 10:59

Hallo snoopermaus, ich kenne Eure Verträge nicht. Für mich hört sich das so an: Ihr habt beide einen Mietvertrag mit dem Vermieter geschlossen. Dann kann Deine Mitbewohnerin nicht einfach dem Vermieter kündigen sondern der Vertragspartner - und das seid Ihr beide - muss dies tun. Wenn Deine Mitbewohnerin die Räume nicht i. O. bringt, mußt Du dies ggf. tun, da Ihr beide als GbR behandelt werdet, also als eine Person (die sich aus mehreren Personen zusammensetzt). Wie willst Du denn die Kaution von Ihr einbehalten? M. E. liegt die doch beim Vermieter.
Also wenn Du irgendetwas erreichen willst, mußt Du m. E. zunächst Deine Mitbewohnerin auffordern weiterhin die fällige Miete zu zahlen, die Wohnung i. O. zu bringen usw. dann müßt Ihr beide mit dem Vermieter sprechen, ob es ok für ihn ist, dass Deine Mitbewohnerin auszieht und dafür eine neue Partei einzieht, die "alte" aus dem Mietvertrag raus- und die neue in den Mietvertrag reingeht. usw. usw. Hier bist Du gefragt und hast noch einen Haufen Streß vor Dir.... smargon

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.