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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

in meinem Mietvetrag wurden die 'normalen' Renovierungpflichten durchgestrichen und im Vertrag handschriftlich unter einem "Sammelparagrafen" am Ende ergänzt:
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§29 des Mitvertrags, Sonstige Vereinbarungen
1. Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit vom Mieter vollständig fachmännisch zu renovieren und im bezugsfertigen Zustand zu übergeben. Zu den Renovierungsarbeiten gehören insbesondere der Austausch defekter Wand- bzw- Bodenfliesen, sowie ein Neutapezieren bzw. ein Anstrich der Wände, Decken, Türzargen sowie des Holzwerkes in weiß.
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Ich wohne übrigens erst 14 Monate in der Wohnung, sie ist noch sehr gut in Ordnung, insgesamt nur in der Küche 12 Löcher gebohrt, sonst nichts.

Wenn ich dies richtig sehe, sollte dieser Paragraf nicht wirksam sein da er den tatsächlichen Wohnungszustand unberücksichtigt läßt. D.h. es müssten die gesetztlichen Vorschriften, wie besenrein, gelten?!

Wenn man dieser Meinung ist, wann sollte man dies dem VM mitteilen?
Sofort, sobald man den Abnahmetermin vereinbart oder erst am Abnahmetermin selber?

Hoffe auf viele Antworten!
tom
Stichwörter: man + renovierungspflicht + teilt + dies + vm

3 Kommentare zu „Keine Renovierungspflicht?! Wann teilt man dies dem VM mit?”

Der_Mario Experte!

Grundsätzlich hast Du recht, dass die Klausel dann unwirksam ist, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung nicht berücksichtigt wird.

Wenn es handschriftlich ergänzt wurde, könnte der Vermieter allerdings berechtigterweise argumentieren, dass es sich um eine Individualvereinbarung handelt. Die wiederum wäre gültig, da sich die Rechtsprechung nur auf Formularklauseln bezieht! Andererseits sagt die Rechtsprechung auch, dass es dann keine Individualvereinbarung mehr ist, wenn in 3 oder mehr Mietverträgen dieselben Klauseln aufgenommen wurden. Dann wäre es wiederum eine Formularklausel, die in diesem Fall unwirksam wäre.

(Ich hatte hier selbst eine Frage zu Individualvereinbarungen gestellt, da ist genauer erklärt, wie man die definiert)

tom666

<!-- s :D --><!-- s :D -->
Zwei habe ich schon gefunden!
Es sind insgesamt 8 Häuser mit ca. 80 Parteien, da werde ich wohl, wenn es drauf ankommt, noch jemanden finden!

Danke für das Feedback, so was ähnliches habe ich auch mal im Internet gefunden, war mir nur nicht sicher.

Der_Mario Experte!

Zusammen mit Deinem sind es dann ja schon 3. Das klingt dann schon sehr nach Formularklausel und nicht nach Individualvereinbarung.
Und nach der aktuellen Rechtsprechung ist eine solche Klausel nichtig.

Also: besenrein übergeben. Und ich halte es für sinnvoller, wenn Du das dem Vermieter nicht unbedingt schon vor dem Übergabetermin auf die Nase bindest.

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