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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe ab 01.12.05 eine Mietwohnung gemietet, in der sich im nachhinein zahlreiche Mängel zeigen, die z.T. bei der Besichtigung nicht zu erkennen waren. So habe ich eine Einbauküche übernommen. Beim Abbau und der Entsorgung dieser Küche fiel auf, dass die Wand (Regips) total defekt ist: Faustgroße Löcher, ganz viele Kacheln abgebroche, Glasscherben mit verputzt, 3 Sorten Fliesen an einer Wand. Der Vermieter sieht sich nicht in der Pflicht, das zu beheben. Zusätzlich ist die Elektrik total veraltet, es gibt keinen Starkstromanschluss für den Herd. Kann man auf einen E-Check in der ganzen Wohnung bestehen? Der Starkstromanschluss soll gelegt werden, die restliche Elektrik hingegen nicht überprüft werden. Kann man darauf bestehen? Und besteht die Möglichkeit, bei solchen zahlreichen Mängeln noch aus dem Mietvertrag auszusteigen bzw. fristlos zu kündigen, wenn der Vermieter nichts unternimmt.

Wäre sehr dankbar für ein paar sachkundige Antworten!
Stichwörter: defekt + mietwohnung + etc + wand + fliesen

1 Kommentar zu „Mängel in Mietwohnung - Wand defekt, Fliesen kaputt, etc.”

Susanne Experte!

Eine Mängelliste erstellen und eine Frist zur Beseitigung von 14T-4W setzen. Gleichzeitige Mietkürzung androhen, falls der Vm in Verzug gerät.
Für den E-Check braucht man einen Grund, mal mit einer E-Firma sprechen, dann die Rechnung vom VM erstatten lassen, bzw. wenn der nicht zahlen will, von der Miete abziehen.

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