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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Als ich damals in meine Wohnung gezogen bin, wollte ich unbedingt Laminat drin liegen haben. Er war nicht bereit dies zu machen, ich mußte es aber, weil ein Teppich nicht in Frage kam, weil mein Hund eine Allergie hat. Dies nutze er aus. Er sagte, ich muß es selber zahlen, es muß fachmännisch verlegt sein und es darf zum Zeitpunkt des Auszuges keinerlei Schäden aufweisen. Dummerweise und naiv habe ich das unterschrieben. Jetzt habe ich aber gehört, das er das nicht verlangen kann, da ich das Laminat selbst gezahlt habe. Achja, im Vertrag steht auch, das der Laminat kostenlos in seinen Besitz übergeht, wenn ich ausziehe und wie gesagt keine Schäden haben darf. Ist er im Recht? Ich denke nicht, wenn ich es selbst gelegt habe und bezahlt habe, oder? Bitte helft mir!
Danke
Stichwörter: laminat + reklamierbar + selbst + gelegter

0 Kommentare zu „Selbst gelegter Laminat reklamierbar?”

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