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Ein Architekt erbringt Leistungen, für die er bezahlt werden muss. Steuern müssen gezahlt werden, da man sonst Probleme mit dem Finanzamt bzw. der Gemeinde oder auch Kommune bekommt.

Außerdem muss ein Grundstück auch noch erschlossen werden, wenn man es nutzen will. Das sind Kosten, die mitunter den finanziellen Rahmen eines Bauherren überfordern. Eine Möglichkeit, die Kosten etwas zu verteilen, besteht darin, eine Bauherrengemeinschaft zu bilden.
Alle anfallenden Kosten fallen in einer Bauherrengemeinschaft geringer aus und manche können damit sogar eingespart werden. Ein wesentlicher Grundsatz dafür ist, dass die Bauherren sich gegenseitig verpflichten, alle anfallenden Eigenleistungen in der Gemeinschaft zu erbringen.
Eine Voraussetzung für eine funktionierende Bauherrengemeinschaft ist ein unbeschränktes Vertrauensverhältnis. Immerhin arbeitet man gemeinsam an einem kostenintensiven Projekt, das man dann auch noch zukünftig lange miteinander nutzen möchte. Dass das erreicht werden kann, dafür sollten einige Vorkehrungen getroffen werden. So z.B. muss die Rechtsform geklärt sein. Es ist darauf zu achten, dass diese Gemeinschaft auf einer soliden legalen Basis gegründet wird. Für jeden Bauherren in der Gemeinschaft muss Teilvertrag erstellt werden, der für alle gleich bindend ist. Vorgefertigte Formulare gibt es im Fachhandel oder man lässt sich einen solchen Vertrag von einem Rechtsanwalt aufsetzen.
Als Rechtsform kann eine GbR gegründet werden. Die Gründung ist einfach, birgt aber den großen Nachteil in sich, dass jeder Bauherr mit seinem eigenen Vermögen haftet, sollte es mal finanzielle Schwierigkeiten geben. Individuelle Einkommens- und Vermögensverhältnisse können aber mit der Gründung einer Genossenschaft berücksichtigt werden. Der Mitgliedsanteil gewährt jedem Bauherren, anteilige Beteiligung am Bauvorhaben.
Vertraglich geregelt, wird in einer Genossenschaft das Mitspracherecht. Unter dem Aspekt, dass ein Bauherr sein Wissen preis gibt und ein anderer die finanziellen Mittel freigibt, ist die Gründung einer Genossenschaft sehr interessant. Auch können die Bauherren unter sich einen Verein gründen. Welche Rechtsform nun am besten geeignet ist, müssen die jeweiligen Bauherren unter sich herausfinden. Wichtig ist - zur Vermeidung von eventuellen Streitigkeiten unter einander - dass alle Details vor Baubeginn vertraglich vereinbart und festgeschrieben werden.
Einen geeigneten Standort für den Bau zu finden, ist eine weitere Anforderung, die von den Bauherren bewältigt werden muss. Denn das ist gar nicht so einfach. Mitunter gehen da schon einmal die Meinungen der Bauherren auseinander. Allerdings kann hier der Gang zum Gemeindeamt oder in einer Kommune zum Stadtplanungsamt, Abhilfe schaffen. Denn hier weiss man in der Regel, wo noch gebaut werden kann.
Bauherrengemeinschaften besitzen den grossen Vorteil, dass sie meist die gleichen Interessen verfolgen. So besteht die Möglichkeit, dass sie gemeinsam einen Bauplan erarbeiten, der keine Wünsche offen lässt. D.h. das Baukonzept ist speziell auf die Bedürfnisse aller Mitglieder der Bauherrengemeinschaft ausgerichtet. Mitunter bedarf es sehr viel Geduld, mehrere Ansichten und Vorstellungen so einzuarbeiten, dass jeder seinen optimalen Nutzen daraus ziehen kann. Aber in der Gemeinschaft tritt man stärker und fester gegenüber Institutionen oder auch Geldgebern auf, als man das allein tun könnte. Damit besteht auch die Möglichkeit, dass das Bauvorhaben letztendlich den Wohnvorstellungen entspricht und man das eigene Zuhause, zugeschnitten auf die eigenen Bedürfnisse, selbst individuell mitgestalten kann.
 

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