Die Betriebskosten, zu denen die Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Grundsteuer, Müllbeseitigung, Beleuchtung, Hausreinigung und Hauswartung und noch einige mehr gehören, bringen viele Mieter bei der Abrechnung immer wieder auf die Palme. Plötzlich steht da ein Betrag, der den Atem stocken lässt.
In der Abrechnung der Betriebskosten sollten der Abrechnungszeitraum, die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Berechnung der einzelnen Mieteranteile, der Verteilerschlüssel und die Verrechnung geleisteter Vorauszahlungen ersichtlich sein. Kalte und warme Betriebskosten werden in der Regel gesondert aufgeteilt. Zu den warmen Betriebskosten gehören Heizung und Warmwasser, kalte Betriebskosten sind u.a. Müllbeseitigung und Hausreinigung, Abwasser, Kaltwasser etc. Reparatur- und Instandhaltungskosten dürfen nicht auf der Abrechnung erscheinen. Ein Problem ergibt sich immer wieder aus leer stehenden Wohnungen, die sich im Wohnkomplex befinden. Kosten hierfür müssen Mieter nicht mit zahlen.
Heute werden die Heizkosten von externen Wärmemessdiensten erstellt, wenn es sich um Häuser handelt, die mit zentralen Wärme- und Heizungsanlagen versorgt werden. Generell stellt die Position der warmen Betriebskosten für Mieter oft ein Buch mit sieben Siegeln dar. Für eine genaue Prüfung ist ein wenig Aufwand und Information nötig. Der Deutsche Mieterbund hält zum Thema Betriebskosten und Nebenkostenabrechnung einiges an Informationsmaterial bereit. Mieter, die nicht weiterkommen, sind gut beraten, wenn sie einem Mieterverein, der dem Deutschen Mieterbund angehört, beitreten. Der Mietvertrag sollte in jedem Fall zur Abrechnung hinzugezogen werden, falls Positionen auftauchen, die unbekannt sind. Denn nur was dort auch schriftlich festgelegt ist, kann berechnet werden, zudem muss es rechtens sein. Erhöhte Strom- und Wasserpreise sind heute schon fast kein Grund mehr, um sich aufzuregen, da sie mittlerweile jedes Jahr steigen, belegt werden müssen sie allerdings vom Vermieter.