Die Mietkosten setzen sich nämlich aus den Nettomieten, also der so genannten Kaltmiete und den Nebenkosten zusammen. Da diese oft annähernd so hoch sind, wie die eigentliche Miete, werden die Nebenkosten häufig auch als zweite Miete bezeichnet.
In diese Kosten fallen neben den Wasser- und Heizungskosten auch die Kosten für die Gartenpflege, den Hausmeister, die Ungezieferbekämpfung usw. Das heißt, all diese Kosten, die ja beim Verwalten einer Immobilie anfallen, dürfen anteilig den einzelnen Mietparteien auferlegt werden. Ob diese anteilige Abrechnung nach Personenanzahl oder nach Wohnungsgröße geschieht, hängt immer vom jeweiligen Vermieter ab.