Neben dem Neubau eines Hauses und dem Kauf einer Immobilie am freien Markt, gibt es noch die Möglichkeit, eine Immobilie zu ersteigern. Hier lässt sich einiges an Geld sparen, besonders dann, wenn es sich um ältere Häuser handelt.
Die Gründe für eine Versteigerung von Immobilien liegen meistens in der Zahlungsunfähigkeit der Besitzer. Wenn Hypotheken nicht mehr getilgt werden können, dann kann die Gläubigerbank eine Versteigerung anberaumen. Aber auch Erbstreitigkeiten führen zu Versteigerungen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es eine Erbengemeinschaft gibt und nur eine Partei eine Immobilie übernehmen will, die anderen Erben aber nicht anteilsgemäß auszahlen kann.
Bis zu 20 Prozent und mehr können Käufer bei einer Versteigerung sparen. Die Versteigerungen von Immobilien, Eigentumswohnungen und Grundstücken werden vom Amtsgericht durchgeführt und sind entweder im Lokalteil der Tageszeitung oder dem Amtsblatt zu finden. Wer also hier die Augen offen hält, kann ein Schnäppchen schlagen. Doch bevor es an das Mitbieten geht, sollten einige Dinge geklärt werden. Ein Besichtigungstermin mit einem Sachverständigen bringt Aufschluss über den Zustand der Immobilie und lässt Folgekosten ermitteln. Denn mit dem reinen Kaufpreis ist es meistens nicht getan. Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen stehen oft an. Auch ist die Frage zu klären, ob noch andere Parteien im Haus wohnen bleiben, nach der Versteigerung. Das kann zum Beispiel bei Nießbrauchrechten der Fall sein oder wenn das Haus vermietet ist.
Am Tag der Versteigerung kann der Interessierte selbst bieten oder sich vertreten lassen. Der Personalausweis muss vorgelegt werden, sonst fällt das Bieten flach. Wird eine andere Person geschickt, dannbenötigt diese zusätzlich eine notariell beglaubigte Vollmacht, um mitbieten zukönnen.