Immer wieder hört man von Einbruchsfällen in Wohnungen und Häuser. Oft folgt darauf ein Aufwand für die Herrichtung eventuell demolierter Zugangswege, der Klärung des Falles mit der Versicherung und die eventuelle Neuanschaffung von Gütern. Und meist trifft es die Betroffenen unvorbereitet. Es gibt ein paar Regeln, die für die ersten Schritte n ach Entdeckung eines Einbruches befolgt werden sollten.
Zuerst einmal sollten Sie, wenn Sie den Einbruch schon von Weitem bemerken oder an der Tür, nicht in die Wohnung gehen. Der Einbrecher könnte noch drinnen sein und in Panik unerwartet reagieren. Bleiben Sie ruhig und rufen Sie die Polizei. Bitten Sie im Notfall Nachbarn um Hilfe. Betreten Sie die Wohnung erst, wenn die Polizeibeamten eingetroffen sind. Wenn Sie in der Wohnung sind, sollten Sie nichts berühren, bis die Polizei eintrifft.
Wenn der Sachverhalt aufgenommen ist, verschaffen Sie sich am besten einen Überblick über den Schaden und vermisste Gegenstände. Hier hat es sich bewährt, schon vor einem Einbruch für alle fälle eine Liste mit allen wertvollen Dingen im Haushalt zu erstellen, wenn möglichgleich zusammen mit Kaufbelegen. Diese können Sie dann abarbeiten.
Nun gilt es, die Versicherung zu verständigen. Tun Sie dies so bald wie möglich.
Wenn Sie den Einbruch nicht durch grob fahrlässiges Verhalten möglich gemacht haben, ersetzen Hausratversicherungen in der Regel den Schaden.
Bei dem Verlust von Geldkarten oder ähnlichem sollten Sie diese sofort sperren lassen.
Auch die SIM-Karten von entwendeten Mobiltelefonen sollten gesperrt werden.
Opferhilfen und Beratungsstellen unterstützen Sie dabei und bieten oft auch seelische Beratung für Opfer an.