Irgendwann kommt bei zwei Menschen, die sich gerne haben, der Punkt, an dem sie eine gemeinsame Wohnung beziehen möchten. In der Realität gibt es hier mehrere Möglichkeiten. Entweder der eine zieht zum anderen, es wird gemeinsam ein Haus gebaut oder eine neue Wohnung gesucht.
Wenn sich zwei entschlossen haben, gemeinsam eine neue Wohnung zu nehmen, dann ist das ein großer Schritt, der mit all seinen Konsequenzen durchdacht werden sollte. Die Finanzen spielen ebenfalls eine große Rolle, auch die eigenen Ansprüche an den Wohnraum müssen auf einen Nenner gebracht werden. Sind die Voraussetzungen geklärt, dann geht es an die Wohnungssuche. Lebensgemeinschaften ohne Trauschein sind heute für Vermieter Usus, es sei denn, das Paar gerät an ein erzkonservatives Exemplar, das nur verheiratete Paare in seiner Wohnung aufnehmen will. Ja, auch in der modernen Zeit soll so etwas noch vorkommen. Fragen, bezüglich der weiteren Lebensplanung, müssen Paare nicht beantworten, das ist reine Privatsache.
Die Absicherung, im Falle einer Trennung, an die man freilich am Anfang noch nicht denken will, ist bei der gemeinsamen Wohnung wichtig. Die Partner sollten in jedem Fall den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnen, ansonsten kann einer den anderen jederzeit vor die Türe setzen. Unterschreiben beide den Mietvertrag, dann haften sie gemeinsam für die Mietschulden und können den Mietvertrag nur gemeinsam kündigen. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnern sichert auch die finanziellen Belange ab.
Neben den rechtlichen Aspekten und der Sicherheit, ist das Zusammenziehen auch immer eine Bestandsprobe. Eine neue Wohnung ist daher eine Angelegenheit, die nicht unüberlegt angegangen werden sollte. Die Partner sollten sich besser kennen und sich in dem Maße beschnuppert haben, dass sie einen Alltag mit dem jeweils anderen erlebt haben. Sonst stellen sich hinterher vielleicht Überraschungen heraus, die ein Zusammenleben erschweren.