Gast
meine Schwester ist 18
der Smiley war ein Versehen!
sorry
rhw
Hallo Dominik,
Wohngeld gibts nicht! Wer (dem Grunde nach) BAföG/BAB-berechtigt ist, kann kein Wohngeld beanspruchen, die BAB enthielte gegebenenfalls einen Mietzuschuss. Da dies auf euch beide zuträfe, käme für euch sicher eher die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) in Frage, zu beantragen beim Arbeitsamt.
MfG
rhw