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Darkwizard hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Mietrechtratgebenden,

Folgender fiktiver Fall:

In einem Mietvertrag steht unter § Mietsicherheit

1. Barkaution....
2. Andere Sicherheitsleistung:

Sparbuch mit Verpfändungserklärung
Kaut.Anl.Vermieter 10 € zzgl. 5 € jährl. Bearbeitungsgebühr.

§ 551 III BGB regelt ja klar, dass einem die Zinsen zustehen.

Ist die Regelung im Vertrag rechtmässig? Sprich man bekommt nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution zzgl. Zinsen aber es werden pro Jahr 5 € Bearbeitungsgebühr und einmalig 10 € ( oder wie ist das zu verstehen) abgezogen ?

Ich freue mich auf Antworten :)

0 Kommentare zu „Mietsicherheit”

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