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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

seit über 20 Jahren bewohne ich eine Mietwohnung, die ich selbst renoviert habe. D.h. ich habe ein sehr billiges Linoleum, das in der Wohnung bereits verlegt war, durch ein teures
Parkettmuster-Linoleum ersetzt. Nun ist auch dieservon mir eigens verlegte Boden etwas abgenutzt und ich möchte ihn rausreissen.

Da mein Vermieter in all den Jahren keinen müden Euro investiert hat , denke ich, dass es nun Zeit ist, dies anzumahnen. Meine Fragen nun:

Ist der Vermieter verpflichtet, den Boden zu erneuern?

Wie formuliere ich einen entsprechenden Brief?

Ist es besser, ihn anzurufen?

Gibt es Links zu Musterbriefen?

Für Eure Antworten sage ich schon jetzt vielen Dank.
Stichwörter: böden + erneuerung + musterbrief + bezüglich

2 Kommentare zu „Musterbrief bezüglich Erneuerung der Böden”

Gast Experte!

Hallo,

Ein PVC-Boden hat eine durchschnittliche Lebensdauer von 9 -10 Jahren (LG Wiesbaden 1 S 395/90).

Ich würd sagen, das Sie ihren Vermietern schriftlich hinweisen sollten (Mangelanzeige), das Ihr Boden in einem sehr schlechten Zustand ist und Sie einen neuen wollen !

Können ihm ja dabei schreiben, das ein PVC Boden eine Lensdauern von max. 10 Jahre (laut Gericht) hat und Ihrer, so wie ich es gelesen habe, schon 20 Jahre unbehandelt liegt !

Das Schreiben sollte etwas so aussehen,

Vorname Name
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort



Herr/Frau
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
Postleitzahl Ort

Ort, den Datum




Mangel an dem Mietobjekt Straßenname, Nummer


Sehr geehrte/r Frau/Herr Nachname

leider muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass das von mir angemietete Objekt in Straße Hausnummer, Postleitzahl Ort folgenden Mangel/folgende Mängel aufweist:

Beschreibung des Mangels/der Mängel
Auswirkung des Mangels/der Mängel
Eventuell Tipps, wie der Mangel/die Mängel schnell behoben werden können

Ich bitte Sie freundlich, den Mangel/die Mängel so schnell wie möglich fachmännisch beheben zu lassen, da er/sie den Wohnwert erheblich mindert/n.


Mit freundlichen Grüßen

macht Ihr Vermieter nichts innerhalb einer Frist (ca. 4 Wochen), würde ich diesem mit Mietminderung drohen

marylou50

Hallo,
für Ihre Antwort möchte ich mich ganz besonders herzlich bedanken.

Vielleicht können Sie mir noch eine Frage beantworten, die mich etwas
beunruhigt: Wie kann man Böden in einer möblierten Wohnung verlegen?
Möbel hin- und herschieben? Ausräumen ist nicht möglich, da ich im
Dachgeschoß wohne und keine Möglichkeit besteht, die Möbel in den Flur zu stellen.
Schon jetzt vielen Dank für eine Antwort

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