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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo und Guten Tag

Wir haben einen Mietvertrag zum 1.2.2004 in einem kleinen Ort. Das Haus ist ein Aussiedlerhof. Den Vorbesitzern wurde von der Gemeinde Vermieten nicht erlaubt, da Gewerbe. Der neue Besitzer baut das Haus zu Mietwohnungen um. Vorgestern erfuhren wir vom Ortsbürgermeister, daß für das Haus kein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt wurde. Dies wäre aber heilbar.
Allerdings ist es so, daß die Gemeinde diesem Antrag nicht zustimmen will. Im Moment ist das Kreisbauamt mit der Sache befasst. Genehmigt es die Vermietung, will die Gemeinde vors Amtsgericht. Genehmigt es nicht, wird höchstwahrscheinlich der Besitzer vors Amtsgericht. Die Gemeinde überlegt auch, Antrag auf eine einstweilige Verfügung zu stellen, daß in dieses Haus niemand einzieht, bevor das Verfahren entschieden ist.

Die Wohnung gefällt uns, wir würden da gerne einziehen. Allerdings müssen wir nicht unbedingt, unser jetztiger Vermieter würde uns weiter wohnen lassen. Doch wir wissen nicht, wie das Verfahren ausgeht - und wir sind keinesfalls bereit, Geld bei der Sache zu verlieren. Wir möchten die Kaution nicht riskieren. Wir möchten erst dann Kaution bezahlen, wenn das Wohnen dort rechtssicher ist.

Der Vermieter läßt sich darauf nicht ein. Für unsere Verhandlungsbasis wäre es uns wichtig, zu wissen, ob wir einen gültigen Mietvertrag haben - denn wenn ja, MÜSSEN wir ja einziehen.

Kann uns diese Frage jemand beantworten?

Vielen Dank fürs Lesen
Monika
Stichwörter: mietvertrag + gültiger

1 Kommentar zu „Gültiger Mietvertrag?”

Gast Experte!

Wenn ich es richtig gelesen habe, haben Sie eine Wohnung gemietet die der Vermieter von Amtswegen nicht vermieten darf !?

Ich denke mal, das der Mietvertrag schon gültig ist, und Sie das Recht haben am 01.02.2004 in die Wohnung ziehen zu können, werden Sie vom Amt (keine Genehmigung) gehindert, könnten Sie Ihren Vermieter auf Erfüllung des Mietvertrages verklagen und Schadensersatz (Hotel oder so) verlangen, das würd ich dem Vermieter mal sagen !

Auf jedenfall würd ich abwarten was das Amt sagt, es bringt wohl nichts, wenn Sie einziehen, das Amt dann nicht mitspielt und Sie wieder ausziehen müssen !

gruß

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