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Reisekosten

Pendeln Sie zwischen Ihrem Wohnort und Ihrem Mietobjekt hin und her, sind Ihre Reisekosten als Werbungskosten abzugsfähig. So z.B. wenn Sie zum Mietobjekt fahren, um einem Mietinteressenten die Wohnung zu zeigen, dem neuen Mieter die Wohnung zu übergeben, mit dem ausziehenden Mieter die Wohnungsabnahme durchführen, sich mit Handwerkern im Mietobjekt treffen oder dort selbst Reparaturen durchführen.

Fahren Sie mit dem Bus, dem Zug oder der Straßenbahn, können Sie die Fahrtkosten in der nachgewiesenen Höhe von der Steuer absetzen. Fahren Sie mit Ihrem eigenen Auto, können Sie anstelle des Einzelnachweises eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,30 € je gefahrenem Kilometer ansetzen.

Zusätzlich dürfen Sie Verpflegungsmehraufwendungen absetzen  je nachdem, wie lange Sie unterwegs sind. Müssen Sie sogar übernachten, zählen die Hotelkosten ebenso zu den Werbungskosten. Allerdings sollte Ihre Immobilie dann mindestens 50 km von Ihrem Wohnort entfernt sein.

Aufgepasst: Fahren Sie auffällig oft zu Ihrem weit entfernten Mietobjekt, wird das Finanzamt misstrauisch. Um hier kritischen Nachfragen zu entgehen, sollten Sie eigens dafür ein Fahrtenbuch führen, das Sie im Ernstfall auch vorweisen können. Am besten notieren Sie sich auch den Anlass für Ihre Fahrt.

Quelle:www.vermieternetz.de
Stichwörter: reisekosten

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