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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Abrechnung Wasser trotz Wohnungswasserzähler nach Personen !

Großes Problem !

Allgemein:
Unser Mietshaus mit 6 Wohneinheiten (davon nur noch 3 bewohnt), wo ich seit 9 Jahren wohne, ist seit Januar 2000 verkauft. Im gleichen Jahr 2000 ist der neue Vermieter Insolvent gegangen. Die Verwaltung wurde einem Insolvenzverwalter übertragen. Die Betriebskostenabrechnung wurde einer anderen lokalen Verwaltungsgesellschaft übergeben.

Im Jahr 1996 hat jede Wohnung einen eigenen Trinkwasserzähler erhalten. Ab dem Jahr 1996 bis zum Jahr 2000 ist diese Abrechnung des Wasser/Abwasser dann schön getrennt nach dem Wohnungswasserverbrauch gemacht worden.
Dabei wurde so vorgegangen, was ich erst heute herausbekommen habe.
Unser lokaler Frischwasserversorger darf nur den Hauptwasserzähler im Haus ablesen. Der Frischwasserversorger hat dann die Rechnung über den Gesamtverbrauch mit Grundgebühren an den Vermieter oder gleich der Energieservicefirma geschickt, die die Wohnungswasserzähler eingebaut hatte.
Diese Energieservicefirma (ISTA) hat dann die Wohnungszähler abgelesen, hat ihre eigenen Gebühren der Ablesung und der Wohnungswasseruhr aufgeschlagen und hat dem Vermieter über jede Mieteinheit eine eigene Rechnung mit Wohnungsverbrauch ausgestellt. Diese wurde uns dann übergeben. Die Abschlußrechnung am 31.12.1999 !
Ab dieser Zeit wurde geschlampt !
Die Energieservicefirma (ISTA) hat nach meinen Beleg noch eine Wohnungszählerablesung im November 2000 gemacht.

Unsere erste Betriebskostenabrechnung erhielten wir Bewohner im Dezember 2002, wobei nur die Betriebskosten für das Jahr 2001 erfasst wurden. Für das Jahr 2000 sollten wir eine Verzichtserklärung unterschreiben, weil aufgrund fehlender Rechnungen/Daten/Zählerstände diese nicht gemacht werden kann. Wir legten Protest ein, auch wegen der Abrechnungsmethode im Jahr 2001. Jedoch ohne Wirkung !
Für das Jahr 2001 wurden uns einfach für das Trink- und Abwasser eine Summe genannt, diese wurde dann neu einfach nach der Wohnfläche umgelegt.
Beachtet wurde auch der nichtvermietete Wohnraum, aber trotzdem bei mir erheblich zu hoch !
Ich legte gegen diese ungerechte Abrechnungsmethode Einspruch ein.
1. Weil ich durch meine Arbeit, wo ich nur am Wochenende die Wohnung nutzte, einen wirklich geringen Wasserverbrauch hatte.
2. Weil ich selber seit dem Einzug über alle meine Zählerstände (außer der Hauptwasseruhr) Buch führe und nachweislich diesen geringen Verbrauch hatte.

Dann wurde die Betriebskostenabrechnung 2001 neu erstellt, wobei nun der Wasserverbrauch nach Personen verteilt wurde. Es wurde noch eine Vergleichsrechnung zu meinem tatsächlichen Verbrauch gemacht. Es war annähernd gleich und ich habe diese Abrechnung akzeptiert.

Im Dezember 2003 kam nun die nächste Abrechnung vom Jahr 2002 und wieder wurde die Aufteilung nach Personen gemacht. Dabei schneide ich zwar in dieser Berechnung besser ab als nach dem tatsächlichen, nun doch etwas höheren Verbrauch, aber mich interessieren nun die rechtlichen Richtlinien.
Dabei wurden im Jahr 2002 und im Dezember 2003 jeweils alle Zählerstände durch die Energieservicefirma (ISTA) abgelesen.
Die Abrechnungsmethode wurde einmal im Jahr 1996 gewechselt. Mit dem Einbau der Wohnungswasserzähler hat sich ja auch unsere Grundmiete erhöht, was wir ja immer noch bis heute bezahlen !

Kann ich mich rechtlich darauf berufen, dass nach dem ersten Wechsel der Abrechnung im Jahr 1996 jetzt immer nach den Wohnungswasserzählern abgerechnet werden muss, auch weil ich meine eigenen Zählerstände dafür liefern kann ?

Wegen eines anderen Problems in dieser letzten Abrechnung 2002 habe ich Kopien angefordert und erhalten. Daraus war ersichtlich, das der lokale Wasserversorger eine Rechnung nach dem Gesamtverbrauch im Haus erstellt hat. Diese Gesamtsumme (Verbrauch plus Grundgebühr für 1 Jahr) wurde so im Gesamten durch die Anzahl der Personen im Haus geteilt.
Gibt es da nicht eine gesetzliche Regelung, dass die Grundgebühr nach der Wohneinheit, und nicht nach den Personen zu verteilen sind ? So immer bei uns gewesen bis zum Jahr 2000.
Ich meine damit, weil 3 Wohneinheiten im Haus nicht vermietet sind !

Bitte gebt mir etwas rechtliche Hilfe, vielleicht auch mit Angabe von Gesetzen.

4 Kommentare zu „Abrechnung Wasser trotz Wohnungswasserzähler nach Personen !”

Gast Experte!

Hallo,

Verbrauchsabhängig mit Hilfe einer Kaltwasseruhr abrechnen braucht der Vermieter nur, wenn er die Wasseruhr auch einbauen ließ. Lassen einzelne Mieter eine Wasseruhr einbauen, kann der Vermieter trotzdem wie bisher nach Wohnfläche umlegen. (AG Wedding, Az. 16 C 473/01, aus: GE 2002, S. 536)

Gast Experte!

Wie sieht die Rechtslage denn aus, wenn der Vermieter Kaltwasserzähler einbauen ließ und trotzdem nach Personen abrechnen will?

Bei uns ist es so, dass wir in einem Haus wohnen, wo es 9 Mietparteien gibt.
Die 3 Parteien im Dachgeschoss haben keine Zähler installiert bekommen, aber die restlichen 6.

Darf der Vermieter nach Einbau der Zähler trotzdem nach Personen abrechnen???

Gast Experte!

warmwasser muss mit warmwasserzählern abgerechnet werden!

Gast Experte!

Und wie siehst bei Kaltwasser aus.

Alle Hausbewohner, außer einer Familie im Dachgeschoss haben Wasserzähler für Warm- und Kaltwasser. der Vermieter will trotzdem nach Personen abrechnen, obwohl die Mietparteien im Erdgeschoss ihren gesamten Garten jeden Tag wässern. Und ich keinen Gartenanteil habe.Muss ich das als Mieter hinnehmen?

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