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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich stehe vor folgendem Problem:

Ich bin am 01.06.2003 in eine Altbauwohnung (1970) gezogen und habe gut 13.000,- Euronen reingesteckt.
Es wurden alle Waschbecken ((Hab ein Gäste-WC), Toiletten und auch alle Armaturen ausgetauscht.
Jetzt hörte ich (hab nicht´s schriftliches ist aber sicher), daß das kpl Haus (3 Parteien) verkauft werden soll.
Nun - beim Einzug hatte ich mit dem jetzigen Besitzer=Vermieter abgemacht, daß er die Kosten für eine Duschabtrennung übernimmt, da in der Dusche eine gemauerte Trennwand ist, die an den Fugen schimmelt.

Ich bin bis dato noch nicht dazu gekommen und hab auch keine Lust mehr hier Arbeit rein zu stecken.

Ich möchte nun diesen und auch andere Mängel dem Vermieter per Einschreiben mit Rückschein anzeigen.

Als Mängel wären:
- der Schimmel in der Dusche
- ein Schimmelfleck ca. 20x20cm in der neu renovierten Küche und dem angrenzenden Gäste-WC durch undichtes Abflußrohr an der Decke
- undichtes, halb vermodertes Holzfenster im Badezimmer
- ca. 1m² Wasserlache im Keller, sodaß diese Fläche nicht genutzt werden kann und andere Sachen durch die hohe Luftfeuchtigkeit evtl. schimmeln

Meine Fragen hierzu:

- muß ich irgendwelche Fristen einhalten?
- muß ich im Anschreiben an den Vermieter irgendwelche Form, bzw. Formulierungen einhalten?
- muß oder kann ich Fristen zur Beseitigung der Mängel setzen?
- ab wann kann ich Mietminderung geltend machen?
- wenn nun ein neuer Eigentümer da ist, muß ich ihm dann diese ganze Geschichte nochmals unterbreiten??

Danke für eure Hilfe!!

Gruß

Pteng
Stichwörter: eigentumswechsel

1 Kommentar zu „Eigentumswechsel”

Gast Experte!

Sie müssen die Mängelanzeige auf jedenfall Schriftlich machen und eine angemesse Frist zur Beseitigung lassen, bei den Mängel müssten 14 Tage reichen, eine Form müssen Sie nicht einhalten, nur Mängel Anzeigen, Mängel genau Beschreiben und Frist zur behebung lassen.

Sollte die Frist verstreichen und die Mängel sind nicht behoben worden, können Sie sofort z.b. nach den 14 Tagen die Miete mindern, bis die Mängel behoben worden sind, es reicht die Mängel dem "Alten" Vermieter anzuzeigen.

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