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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,

ich habe 1994 einen Mietvertrag unterschrieben.
Neben der Miete wurde eine Pauschale vereinbart:

200,00DM Betriebskosten;
150,00DM Heizkosten. Grund:Es befindet sich noch eine Klempnerei im Hause.

Aufgrund meiner hohen Stromkostenrechnung habe ich den Mieter angesprochen, ich dachte irgendetwas aus seiner Werkstatt läuft über meine Zähler.
Dabei erfuhr ich, so nebenbei, dass die Warmwasseraufbereitung über meinen Zähler läuft.
Ich habe in meiner Wohnung keinen Boiler oder ähnliches - der Boiler steht im Keller - der Raum ist mir nicht zugänglich - ich hatte also keine Ahnung, dass im verborgenen noch ein Stromfresser lauert.
Wenn ich die Anlage 3 richtig interpretiere - sind auch die Kosten für die
Aufbereitung des Wassers, mit der Pauschale abgegolten.
Mein Mieter steht auf dem Standpunkt, da es sich für meine Wohnung um einen separaten Boiler handelt, würden die Kosten mir zufallen.
Da die Anlage nur für mich ist - ist es eben keine zentrale Warmwasseranlage.Selbst wenn da stimmt, greift m.E. 4. c von Anlage 3 zu §27 II.BV.

Was kann ich machen - sehe ich das richtig - gibts Urteile?
Vielle Fragen - ich hoffe auf viele Anworten.

Gruss aus Hamburg

Pelle
Stichwörter: bv + grundlage + ii + anlage + §

0 Kommentare zu „Betriebskostenpauschale Grundlage: Anlage 3 zu § 27 II. BV:”

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