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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines problem.

ich bin mieter in einer eigentumswohnung. mein vermieter möchte diese jetzt verkaufen.
kann der neue eigentümer sofort nach kauf eigenbedarf anmelden oder gilt für ihn ebenfalls eine frist von min. 3 jahren ?

das BGB gewährt bei einer umwandlung einer miet- in eine eigentumswohnung diese frist. aber das trifft ja auf meine wohnung nicht zu oder ?

wäre schön wenn mir jemand helfen könnte

danke im voraus

thomas

2 Kommentare zu „Eigenbedarf bei Eigentümerwechsel ?”

Gast Experte!

Nach geltendem Recht muss bei Wohnungsumwandlungen der Käufer in der Regel drei Jahre warten, bevor er Eigenbedarf geltend machen kann. Die Sperrfrist erhöht sich auf zehn Jahre, wenn die Wohnung in einer Gemeinde oder einem Bundesland liegt, in dem ein Mangel an Mietwohnungen besteht. Die jeweiligen Landesregierungen sind ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnungen zu bestimmen.

Hoffe das hilft <!-- s :) --><!-- s :) -->

Robby#30

... das gilt aber nicht wenn ich meinem Mieter kündige , oder? Dann gelten doch die Kündigungszeiten laut Mietvertrag.

Für eine kurze Antwort wäre ich dankbar.

Grüße

Robert




Nach geltendem Recht muss bei Wohnungsumwandlungen der Käufer in der Regel drei Jahre warten, bevor er Eigenbedarf geltend machen kann. Die Sperrfrist erhöht sich auf zehn Jahre, wenn die Wohnung in einer Gemeinde oder einem Bundesland liegt, in dem ein Mangel an Mietwohnungen besteht. Die jeweiligen Landesregierungen sind ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnungen zu bestimmen.

Hoffe das hilft

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