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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir haben eine neue Nebenkostenabrechnung bekommen und müssen wieder 400 Euro nachzahlen. Wir müssen schon seit 1999 jedes Jahr nachzahlen und bezweifeln, daß das alles mit rechten Dingen zugeht.

In einem Topic weiter unten steht, daß man die Nachzahlung leisten muß, wenn eine "prüfungsfähige" Abrechnung zugegangen ist. Wir haben die ganzen Jahre nur einen Ausdruck des Vermieters bekommen, ohne irgendwelche Belege. In einer Abrechnung war der Punkt "Tankinnen-Beschichtung" (oder so) aufgeführt, welches wir als nicht abzugsfähig angemahnt haben. Daraufhin wurde der Punkt entfernt und plötzlich hatte der Vermieter die Ölrechnungen zwischen Miethaus und seinem privaten "vertauscht", weshalb die Summe fast genau die Endsumme war, als mit dem angemahnten Punkt.
Kurz gefasst:
Wir fühlen uns ausgenommen und ich möchte die Nachzahlung vorab nicht zahlen. Soll ich vom Vermieter erstmal alle Belege (auch für die letzten Jahre) anfordern?
Danke vorab
Miety

6 Kommentare zu „Prüfungsfähige Nebenkostenabrechnung”

Gast Experte!

Hallo,

alte Abrechnungen die von Ihnen schon bezahlt worden sind, können Sie nicht mehr "Anfechten", wenn diese von Ihnen bezahlt sind, sind diese auch so abgenommen worden <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

Die neue Abrechnung auf jedenfall kontr., d.h. vom Vermieter alle Belege anfordern (Ist Ihr Recht), kann er keine Belege vorlegen, müssen Sie nicht bezahlen.

Gruß

erdbengel

Hallo

Ich bin neu hier und kenne die Gepflogenheiten noch nicht so gut.
Ich hoffe trotzdem, dass man mir Auskunft geben kann.

Ich habe vor einem Jahr eine Wohnung bezogen, weil mir Diese sehr günstig angeboten wurde (ImmobilienScout). Die Nebenkosten schienen mir damals schon relativ hoch (3,35EUR/qm), aber die Kaltmiete selbst war sehr niedrig. Nun bekam ich eine grobe Auflistung der Nebenkosten und eine Nachzahlungsaufforderung sowie eine Nebenkostenerhöhung auch für die Zukunft.

Kann ich grundsätzlich bei jeder Nebenkostenerhöhung und Nachzahlung eine prüfungsfähige Nebenkostenabrechnung verlangen, oder gibt es da Grenzen. (zB. wenn es sich lediglich um 7 EUR/ Monat mehr und einer Nachzahlung von 90 EUR/Jahr handelt).
Kann es nicht zur Kündigung kommen, wenn mir der Vermieter keine prüfungsfähige Abrechnung vorlegt. Und ich mich weiger die Nebenkostenerhöhung anzunehmen indem ich die verlangte Erhöhung nicht zahle ?
Was muss eine prüfungsfähige Abrechnung beinhalten. Reicht es, wenn es eine tabellarische Auflistung der Kosten ist ?

Vielen Dank
Bitte um Antwort. oder Verweise, wenn die Frage schon zu oft vorkam.

rhw Experte!

Hallo erdbengel,

die scheinbare Geringfügigkeit der geforderten Erhöhung der NK-Vorauszahlungen spielt keine Rolle. Wer sagt denn, dass es nicht auch so sein könnte, dass statt 7 Eus mehr 30 Eus weniger angemessen wären ...

Die Abrechnung kann auch ohne Belege 'prüfungsfähig' sein. In der Literatur heißt es oft auch 'nachvollziehbar' - im allgemeinen Sprachgebrauch nennen wir es oft auch 'logisch'. Erhebliche Kostensteigerungen von einem Jahr zum anderen in einzelnen Nebenkostenarten, exorbitant hohe Hausmeisterkosten, 'merkwürdige' neue Kostenpositionen usw. sind einfach nicht logisch.

Fordere einfach alle fraglichen Belege der jeweils Rechnung stellenden Firmen in Kopie an.

Aber Achtung: Die gewünschten Belege müssen möglichst genau benannt sein, "alle Belege" (wie weiter oben empfohlen) ist nicht zulässig und übrigens auch nicht sinnvoll, denn die Kosten für die Anfertigung der Fotokopien und deren Versand musst du selbst tragen! Die Kostenübernahme solltest du bei der Anforderung der Kopien auch gleich anbieten/erwähnen.

Von der Einsichtnahme in den Räumen des Vermieters wird im Allgemeinen abgeraten, hier ist genaues und konzentriertes Prüfen eher nicht ausreichend möglich.

Die Nebenkosten-Vorauszahlungen können seit 2001 vereinbart werden bzw. du kannst als Mieter auch der vom Vermieter geforderten Höhe der Vorauszahlungen widersprechen und eine deiner begründeten Meinung nach angemessene (!) Höhe festlegen. Setzt du diese allerdings zu niedrig an, wird die Nachzahlung umso höher ausfallen, logisch.

Noch ein Tipp: Wer nur einige Kostenarten der Nebenkostenabrechnung und damit weniger als die geforderte Nachzahlung in Frage stellen will, sollte den unstreitigen Teil besser bezahlen, um den Streitwert niedriger zu halten.

Ausführliche Prüfmöglichkeiten für Nebenkostenabrechnungen bieten die Mietervereine ...

MfG
rhw

erdbengel

Vielen Dank für die hilfreiche, schnelle Antwort.

Mfg

playcom1

also,wir sind mieter eines mehrfamilienhauses und haben einen 80-jährigen besitzer.dieser läuft einem windigen hausverwalter hinterher der schon wegen betruges vorbestraft ist.hausherr hat aber keine lust,sich nen neuen zu suchen.. lächerlich,ist aber so.
jetzt konkret: im oktober 03 erhielten wir die nebenkostenabrechnung die wir alle angefochten haben.wir verlangen einsicht in original-rechnungen die uns aber verweigert wird.darin sind z.b. enthalten 1200 euro für bepflanzungen.vom hausverwalter besorgt.alter mann gibt ihm dann einfach das geld und sieht selbst keine quittung.horrende hausmeisterkosten.dieser wurde eingestellt vom verwalter und auch von diesem bezahlt.und wieder das gleiche spiel.alter mann gibt hausverwalter das geld und wieviel davon der hausmeister erhält ist unbekannt.
ja,und so geht es weiter....

wie können wir den hausherren zur herausgabe der unterlagen zwingen? (sie werden z.t. gar nicht vorhanden sein) und was ist unser recht,wenn er es nicht macht? es geht uns nicht nur um die euro die wir nachzahlen müssen sondern um das zweifeln an der abrechnung überhaupt.wenn wir nichts unternehmen blühen uns phantasie-abrechnungen das nächste mal wieder.....

rhw Experte!

Hallo playcom1,

keine Belegeinsicht - keine Nachzahlungen. Soweit relativ einfach.

Verhindern kann man solche "Fantasieabrechnungen" für die Zukunft schon: Sie rechnen zunächst mal alle streitigen Positionen der letzten Abrechnung heraus und ermitteln dann die verbleibende Höhe der Nebenkosten. Teilen Sie dem Vermieter mit, dass Sie zukünftig nur diese Beträge als Nebenkostenvorauszahlungen leisten werden, da Sie auf Grund der Problematik nur diese für angemessen ansehen können.

Wenn dies dann zu deutlichen laufenden Mindereinnahmen für den Vermieter führt, weil womöglich auch noch alle Mieter 'mitziehen', wird dies sicher zu neuen 'Verhandlungen' führen können.

MfG
rhw

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