Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir sind 5 Personen und leben seit 7 Jahren in einem Fachwerkhaus zur Miete. Das Haus steht auf einem Betriebsgelände. Seit 3 Jahren leben wir im Rechtsstreit mit unserem Vermieter, weil er uns aus der Wohnung haben will. Verstehen tuen wirs nicht, wir verhalten uns normal und bezahlen auch rechtzeitig und immer die Miete. Er ist uns ständig am schikanieren und am beschimpfen. Aus Kranheits- bzw. finanziellen Gründen ist es uns leider nicht möglich einen ander Wohnraum zu suchen.
Außerdem sehe ich nicht ein, daß ich mit meinem Mann, der krebskrank ist und keine Aufregung haben darf und meinen 3 Kindern ausziehen soll, zumal wir uns nichts zu schulden kommen lassen haben. Da wir bis jetzt noch nicht ausgezogen sind, läßt er jetzt seit ungefähr einen Jahr einen Betonmischer mit Steinen drin in seinem Aufenthaltsraum, der an unserer Küchenwand angrenzt von morgens 7 Uhr bis abends 20 Uhr laufen. Obwohl er tagsüber nicht da ist und er genügend Platz hat um die Maschine woanders zu platzieren. Weiterhin hat er den ganzen Tag zusätzlich einen durchgehenden Pipston (Taschendiebstahlsignal) laufen.
Da es uns gehörig auf die Nerven geht und wir Tiere haben (2 Hunde und 3 Katzen), die sich dadurch nur noch in der oberen Etage des Hauses aufhalten, muß jetzt irgendetwas passieren. Wir wissen keinen Rat mehr, zumal wir uns auch noch Sorgen um unsere Tiere machen. Außerdem braucht mein Mann Ruhe. Bitte um schnellstmögliche Rückantwort. Wichtig !!!!!
Stichwörter: lärmbelästigung + vermieters

5 Kommentare zu „Lärmbelästigung des Vermieters”

Michael Weiß aktiver Benutzer

Hallo Gili!

Solche Fälle sind leider an der Tagesordnung!
Die einzige Möglichkeit die dir bleibt, ist ein sogenanntes Lärmprotokoll zu erstellen, wann welche Art von Lärm "erzeugt" wurde. Datum, Uhrzeit, Art des Lärms, verursacht durch..... ! Dann ein schönes Anschreiben an der Vermieter richten, in welchem du Ihm mit Mietminderung drohst (bis 10%) und Ihm eröffnest dass du ein Lärmprotokoll führst in welchem sämtliche Ruhestörungen aufgelistet sind! Ich glaube er wird dann ganz schnell von solchen Dingen Abstand nehmen. Die Frage ist nur die: Was kommt danach?
Aber jetzt versuchs erst mal so!

Viel Glück!

Gilli

Vielen Dank Michael für die Info !

Leider haben wir aber schon seit 2 Monaten die Miete (beschädigte Rollos, zugestellte Fenster mit Bauzäune) mit 20 % gekürzt. Kann man dann noch zusätzlich die 10 % Mietminderung machen, sprich also 30 % insgesammt ? Wie sieht dieses Protokol genau aus. Gibt es im Internet irgendwelche Mustervordrucke ? Nutzt es wenn man eine Anzeige bei der Polizei macht oder sich beim Tierschutzverein meldet, wegen unserer Tiere ? Viele Grüße, Gili ! Warte auf Antwort, Danke im voraus für deine Mühe !

Michael Weiß aktiver Benutzer

Hallo Gili!

Natürlich kannst du, wenn die Miete bereits wegen anderen Dingen einbehalten wurde, die Miete aufgrund der Lärmbelästigung weiter mindern. Obwohl ich sagen muss dass 20 % für defekte Rollos, zugestellte Fenster mit Bauzänen mir doch etwas viel erscheint. Somit sind dann 30 % in der Summe etwas viel. Ich hoffe ich konnte mich etwas verständlich ausdrücken. Für ein Lärmprotokoll braucht man kein Muster oder dergleichen. Einfach die Punkte, die ich bereits in meinem vorigen Thread angesprochen habe zu Papier bringen. Das muss keine bestimmte Form oder ähnliches haben, sondern nur die aufgeführten Punkte beinhalten. Noch besser wäre es natürlich wenn du das ganze zusätzlich z.b. auf Video festhalten könntest und einen oder mehrere Zeugen dafür hast, die die Lärmbelästigungen etc. bestätigen können.
Man kann die Polizei nur dann einschalten, wenn die Ruhezeiten sprich 8-22 Uhr o.ä. nicht eingehalten werden (Diese Uhrzeiten unterscheiden sich soviel ich weiß von mal zu mal jenachdem ob man in der Stadt oder auf dem Dorf lebt etc.)
Der Tierschutzverein kann da jedenfalls nichts machen. Also, weitere Mietminderungen androhen! Das schlimmste was passieren kann, ist das man die zuviel zurückbehaltene Miete irgendwann doch noch bezahlen muss. Achja, wie sieht es denn mit einer Rechtsschutzversicherung aus? Wenn noch keine besteht, macht euch doch mal Gedanken. Das könnte nämlich ganz schnell vor Gericht gehen, die ganze Sache.

so jetzt sehn wir mal wies weiter geht! <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Gilli

Hallo Michael !

Vielen Dank nochmals für die schnelle Antwort. Eine Rechtschutzversicherung haben wir glücklicherweise schon. Haben sie auch schon ausreichend beansprucht, wie Du Dir bestimmt denken kannst.
Wir werden deinen Rat befolgen und mal schauen was dabei rumkommt.

Gruß, Gili ! <!-- s :D --><!-- s :D -->

Michael Weiß aktiver Benutzer

ok, haltet mich auf dem laufenden, ja?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.