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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ob mir hier wohl jemand weiterhelfen kann? *hoff*
In meinem 1998 abgeschlossenen Mietvertrag war bereits eine Mieterhöhung ab Januar 1999 vermerkt - da mein Vermieter damals sagte, dass man über die Erhöhung gegebenenfalls noch einmal sprechen könnte (falls ich als Studentin ansonsten den Hungertod sterben müßte), bin ich davon ausgegangen, dass ich erst mehr Miete zahlen muß, wenn ich dazu aufgefordert werde...
Es kam keine solche Aufforderung und ich war glücklich.
Vor ein paar Tagen bekam ich dann leider unerfreuliche Post: mein Vermieter fordert mich darin auf, die Mieterhöhung von 1999 "rückwirkend" nachzuzahlen.
Ich befürchte zwar, dass er das darf, aber bevor ich zahle wollte ich mich doch nochmal schlau machen...
Ich wäre also sehr dankbar, falls mir jemand Auskunft geben könnte!

PS: In welchen Abständen (und um wieviel) darf die Miete eigentlich erhöht werden?

Lieben Gruß, Merle

0 Kommentare zu „Nachzahlung Mieterhöhung - verjährt sowas vielleicht?”

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