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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Folgender Sachverhalt:
Vormieter und Nachmieter schließen neben dem gültigen Mietvertrag (zwischen Vormieter und Vermieter) einen Nebenvertrag ab, in dem u.a. vereinbart wird, dass der Nachmieter die "Renovierungsarbeiten" durchführt.
Dies tut er dann auch und präsentiert nach Abschluss der Arbeiten dem Vormieter die Materialrechnungen für Farbe etc..
Der Vormieter argumentiert, dass "Renovierungsarbeiten" so zu verstehen ist, dass die Materialkosten darin entahlten sind und er diese nicht tragen wird.
Der Nachmieter argumentiert, dass er unter "Renovierungsarbeiten" lediglich die Arbeitsleistung nicht aber den Materialaufwand verstehe und diesen dementsprechend weiterbeerrechnet.
Frage: Wer von beiden muss nun die entstandenen Materialkosten tragen?
Anmerkung: In dem ursprünglichen Mietvertrag zwischen Vormieter und Vermieter galt, dass der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen durchzuführen hat (nach der gängigen zeitlichen Staffelung).
Mit für jeden Kommentar und/oder Hinweis dankbar.

1 Kommentar zu „Renovierungsarbeiten vs. Renovierungskosten”

tscheska aktiver Benutzer

Hallo,

wie ist das, konnte der Nachmieter fürher in die Wohnung einziehen, weil er die Schönheitsreparaturen übernommen hat.
Genau darum wählt man ja diese Fariante, dass der Nachmieter füher in die Wohnun kann, aber die Schönheitreparaturen + Kosten tragen muss.

Also ich würde es so verstehen, dass der Nachmieter bei der übernahme der Schönheitsreparaturen auch die dafür entstandenen Kosten zu tragen hat.

Gruß
tscheska

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