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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Habe eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2003 bekommen.

Mein Vermieter schlüßelt jetzt folgendermaßen auf:
1. Fixkosten ( Grundsteuern ect. ) Zeitraum: 1.1.-31.12.03[/color:7dd47]
2.Heizung+Warmwasser Zeitraum [color=red:7dd47]1.6.02 - 31.5.03 [/color:7dd47](so auch die Abrechnung der Gaswerke)

Jetzt habe ich im Jahr 2002 eine Vorauszahlung von 56,11€ für WW+Heizung und 51,25€ für Fixkosten überwiesen - dies jedoch über das ganze Jahr 2002.
Im Jahr 2003 habe ich mehr vorausgezahlt: 85,77€ WW+Heizung und 66,59€ für Fixkosten.

Nun zur eigentlichen Frage:
Kann der Vermieter die Fixkosten für ein Kalenderjahr (2002) und dazu die WW+Heizngskosten (welche über 2 Kalenderjahre läuft ) einfach so zusammen rechnen????

Denn nach dieser Rechnung kommen bei mir ganz andere Ergebnisse raus.
Es wurde bestimmt nicht berücksichtigt, das meine Vorauszahlungen für 2002 und 2003 ganz unterschiedlich waren.

Vielen Dank schon mal.

Gruß concept

2 Kommentare zu „Frage zu Nebenkosten und Abrechnungszeitraum”

Gast Experte!

Hallo,

die abrechnung soll jährlich erfolgen, d.h. es soll immer das letzte jahr abgerechnet werden, ich meine das es nicht richtig ist, das 2-jahre miteinander gemischt werden - so kann normalerweise keine richtige und prüfbare abrechnung erstellt werden, ein gesetz oder so kenn ich leider auch nicht.

Gast Experte!

Der auf der Nebenkostenabrechnung genannte Zeitraum ist Wichtig.

Rechnungen müssen auf dieses Datum abgegrenzt werden das heißt bei Ihrer Prüfung der Nebenkosten müssen Sie zwei Rechnungen Prüfen, und zwar:

die auf das Datum 01.01.02 bis 31.05.02 abgegrenzte Rechnung
die auf das Datum 01.06.02 bis 31.12.02 abgegrenzte Rechnung

Sonst die Betriebskostenabrechnung für Sie nicht prüffähig!

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