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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein Vermieter wollte die Betriebskosten erhöhen, aber keinen Nachweis dafür erbringen, welche Kosten genau sich erhöht haben. Ich habe Einspruch dagegen erhoben und gesagt, daß ich ohne eine solche Kostengegenüberstellung nicht zahle.

Daraufhin hat der Vermieter, als ich NICHT zu Hause war, die Waschmaschiene und den Staubsauger, welche sich schon in der Wohnung befanden als ich einzog, (es handelt sich um eine WG) entfernt. Der Vermieter wohnt im EG unsere WG ist im OG in einem großen Einfamilienhaus. Fällt das nicht unter Gebrauchsrecht und unbefugtes Betreten der Wohnung??

Bitte um schnelle Antworten! Wäre super dankbar!
Stichwörter: gebrauchsrecht + waschmaschine

0 Kommentare zu „Habe ich Gebrauchsrecht für Waschmaschine???”

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