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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo

ich habe folgendes problem:

ich bin hauptmieterin und habe ein zimmer untervermietet. in diesen untermietvertrag haben wir uns auf eine 3 monatige kündigungsfrist geeinigt.
die jetzige situation ist dass wir im stress liegen und unmöglich miteinander wohnen können. anfang januar habe ich sie daher gebeten zum ende april auszuziehen...dies auch schriftlich in einem brief...aber keine formelle kündigung extra geschrieben. heute erwähnt sie auf meine frage ob sie schon was gefunden habe damit, das sie noch keine kündigung habe und somit auch nicht ausziehen wird. also hab ich ihr verärgert darüber dass...eine kündigung geschrieben. muß diese denn von jemand außenstehenden unterschrieben werden ? quasi als zeuge dass ich eine kündigung geschrieben habe? sonst könnt sie ja wieder sagen ich hätt keine geschrieben? muss ich die drei monate kündigungsfrist einhalten ? (wahrscheinlich schon , nicht wahr? )
was ist eine fristlose kündigung? unter welchen bedingungen gilt eine fristlose kündigung????
ich will wirklich nicht unfair gegenüber meiner mitbewohnerin sein...aber durch meine naivität habe ich bereits einen monat verloren und muss sie somit bis ende mai ertragen.

schade dass man am ende solche geschütze aufzieht...wo man sich hätte friedlich trennen können...da das zusammenleben offentsichtlich nicht angenehm ist. nur ist dies mein hauptwohnsitz und ihr zweitwohnsitz. demnach werde ich als hauptmieterin auch nicht ausziehen.

kann mir jemand helfen???
danke
cue
Stichwörter: fristlose + kündigung + untermiete

1 Kommentar zu „fristlose kündigung bei untermiete...”

Gast Experte!

Wenn Du die Kündigung übergibst, quittieren lassen schriftlich, daß Sie die Kündigung bekommen hat.

Sonst geht nur Post und Einschreiben Rückschein da Du sonst keinen Nachweis hast.

Zu fristlos und Untermiete kann ich leider nichts sagen.

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