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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir wohnen seit knapp einem Jahr in einer Mietwohnung, Kündigungsfrist 3 Monate.
Probleme gab es, leider, von Anfang an mit unserem Nachbarn, angefangen von: nachts im Schlafzimmer nicht mehr reden - sei zu laut.
Dachfenster abends nicht mehr schließen - zu laut.
Andauernd so kleine Sticheleien, die wir jedoch frohen Mutes ignorierten, bzw. mit ihm besprachen, wir sind täglich 12-15h außer Haus, das einzige was man von uns hören könnte wäre die Toilettenspülung oder unsere Gespräche (irgendwann will man ja auch mal mit seinem Partner reden).
Desweiteren wird unsere Mülltonne von weiteren Mietern durchsucht, aber auch ohne Grund.
Staubsaugen dürfen wir nurnoch ab 15Uhr, (wir sind nur Montags vor 15 Uhr überhaupt zu Hause, irgendwann muss der Haushalt auch mal gemacht werden), weil ein Mieter unter uns Nachtschicht hat und sich gestört fühlt.


Nun gut, seit geraumer Zeit zerkratzt unser (der wg. Fenster/Gespräche nachts) Nachbar jedoch unseren Neuwagen im Hof.
Anzeige bei der Polizei wurde schon geschalten, dabei kam aber noch nichts raus, die Staatsmühlen mahlen langsam.
Da wird aber nicht gewillt sind, weiterhin unser Auto zerkratzen zu lassen (Garage ist leider nicht vorhanden), wollen wir schnellstmöglich aus dieser Wohnung ausziehen.
Besteht die Möglichkeit, fristlos zu kündigen - wir haben schon ein paar neue Wohnungen in Aussicht.

3 Monate zu warten ist einfach nicht möglich, jede 2te Woche steigt der Nachbar wieder ans Auto, außerdem will kaum ein Vermieter der neuen Wohnungen 3 Monate warten.

Ich hoffe, Ihr könnt uns helfen!

Gruß,

Andreas

0 Kommentare zu „Kündigung wg. Ärger/Sachbeschädigung von Nachbarn”

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