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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

nun ich habe einen Untermietvertrag, indem eine bestimmte Miete festgesetzt ist, zusammen setzt sich diese neben dem Anteil für die qm des Raumes zusätzlich aus
einem Anteil für Strom und einem Anteil für Warmwasser. Dies alles macht eine Gesamtmiete aus.
Nun meine Frage, bin ich verpflichtet meinem Vermieter, der nun seine jährliche Strom-Warmwasserrechnung erhalten hat, einen zu meiner normalen Miete, bestimmten
Beitrag zu zahlen.

Kurzum er verlangt, dass ich mich an der Rechnung beteilige. Hierzu steht jedoch nichts in meinem Untermietvertrag. Ebenso auch nichts gemäß "Anlage 3 zu § 27 der
II. Berechnungsverordnung" was Betriebskosten angehen.(Im Vertrag steht nur: das mir ein Raum untervermietet wird und das ich eine Miete mit 200Euro(setzt sich
zusammen aus einem einem Anteil für Strom & Warmwasser).

Zusammengefasst verstehe ich meine im Untermietvertrag festgesetzte Miete als eine Pauschalmiete, was die Strom-Warmwasserkosten angeht. Da ja auch anderes
nicht im Untermietvertrag steht. Kann ich also nun für die tatsächlichen Beträge, die angefallen sind(im übrigen in einer Wohnung, die nicht ich allein bewohne)
herangezogen werden??? Was gilt ebenfalls für die Betreibskosten für die gesamte Wohnung, die ja auch vom Vermieter(Haus)) irgendwann von meinem
Vermieter(Wohnung, damit auch meine Zimmer) verlangt werden.

Über Hinweise und mögliche Antworten würde ich mich sehr freuen

MfG
Eike
Stichwörter: vertragsfragen

2 Kommentare zu „Vertragsfragen ???”

Gast Experte!

Hallo

steht in Ihrem Mietvertrag, das die Miete "Pauschal" incl. aller Nebenkosten (Anteil) ist, so müssen Sie nichts mehr nachzahlen, sind die Nebenkosten in Ihrem Mietvertrag nicht extra ausgewiesen - auch dann gilt der Mietzins als Pauschale.

Bezahlen Sie aber Miete + monatlich Teilnebenkosten Vorauszahlung, so kann Ihr Vermieter am Jahresende die Abrechnung der Nebenkosten machen - diese müssen Sie dann bezahlen.

Mit dem "Hauptvermieter" haben Sie wohl nichts zu tun, Ihr Vermieter muß die Abrechnungen mit dem "Hauptmieter" abklären (bezahlen).

Gruß

eike

Hallo,

nun ja, im Vertrag steht schon ein Betrag als Vorauszahlung für Strom zum einen und für Gas/Warmwasser zum anderen.
Kurzum die Miete setzt sich aus einem Mietanteil und zwei weiteren Geldanteilen für Strom und Warmwaser/Gas zusammen, sozusagen Vorauszahlungen für beides und wird im Vertrag nicht als "Pauschalmiete" bezeichnet..

Für mich dennoch weiterhin fraglich, ob das alleinige Auftauchen dieser als Betrag festgelegten Vorauszahlungen ausreicht, um nun am Ende mittels einer Gesamtrechnung weitere Beträge (eben nach dieser Gesamtrechnung) zu fordern.
Müsste derartiges Nachfordern nicht auch vertraglich beschrieben sein(wie das in Mietverträgen z.B. mit dem beispielhaften Beschreiben der anfallenden Betriebskosten für die Wohnung geschieh)???
Oder reicht es wirklich vollkommen aus, das sich die Miete eben nun durch 3 Teile zusammensetzt und man nun für die "wirkliche Gesamtrechnung"(Stromjahres- + Warmwasser/Gasjahresverbrauch) mit "haftbar" gemacht wird.

Zu den sog. Wohnungsbetriebs-nebenkosten(des Hauptvermieters) steht im Vertrag gar nichts. Daher auch hier von mir die Frage, sind diese von mir anteilig zu zahlen???

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