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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe in den letzten Tagen eine Nebenkostenabrechung für unsere alte Wohnung erhalten. Hierzu hätte ich ein paar Fragen an Euch ... danke !!!

Wohnungsgebäudeversicherung, Öltankversicherung
- Kann der Vermieter dieser beiden Versicherungen auf die Wohngemeinschaft umlegen ?!? Ich habe doch selbst eine Hausratversciherung abgeschlossen !!!

- Niederschlagsgebühr
Was ist das ?!?

Viele Grüße und weiterhin ein schönes WE,
Peter Janowski

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung - Gebäude, Öltankversicherung ?!?”

miga

Hallo Peter,

der Vermieter darf folgende Versicherungen auf die Mieter umlegen:
Wohngebäudeversicherung
Gebäudehaftpflichtversicherung
Gewässerschadenhaftpflichtversicherung(Öltank)
evtl. Glasversicherung
Die Hausratversicherung ist etwas anderes und deckt den Inhalt, d.h. die eingebrachten Sachen des Mieters ab.
Die Niederschlagsgebühr gehört zum Abwasser und wird von den Gemeinden erhoben. Sie kann ebenfalls auf die Mieter umgelegt werden.

Viele Grüße

Michael Gaide

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