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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

unser Ex-Vermieter hält ein Guthaben aus der Nebenkosten-Abrechnung zurück (450,00 Euro) und einen Teilbetrag der Kaution (500,00 Euro), weil er noch Forderungen an uns hat.

Ist das nicht "ungesetzlich"? Gibt es dazu einen §, den ich nutzen kann!!!

Gruß

Erika
Stichwörter: guthaben + keine + nebenkosten + auszahlung

1 Kommentar zu „Guthaben aus Nebenkosten, doch keine Auszahlung!!!”

Gast Experte!

Es kommt darauf an wie hoch die Forderungen des Vermieters an Euch sind. Grundsätzlich dürfen Forderungen aufgerechnet werden.

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