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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen..

Ich wohne mit meinem Freund in einer 4-Zimmer Wohnung. Es ist eine Einliegerwohnung, die an uns vermietet wurde. Der Vermieter wohnt in einer anderen Stadt.
Nun haben wir die Nachricht bekommen, daß die Wohnung verkauft werden soll. Was passiert dann mit uns?? Wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet, müssen wir dann innerhalb von drei Monaten wieder raus? (Wir wohnen dort erst seit zwei Jahren und haben die ganze Wohnung renoviert, weil sie nicht bewohnbar war!.. )
Jemand sagte mir mal etwas von wegen drei Jahre Kündigungsschutz, aber ich kann dazu nichts im Internet finden!!

Über VIIIEL Info wäre ich unendlich dankbar!!

Grüße
autumn
Stichwörter: hilfe + passiert + uns + eigentümerwechel

2 Kommentare zu „HILFE: Was passiert nach Eigentümerwechel mit uns???”

tscheska aktiver Benutzer

Hallo autumn,

leider ist es so, wenn der neue Eigentümer Eigenbedarf anmeldet musst du aus der Wohnung raus.
Auf jeden Fall mit dem neuen Eigentümer reden, vielleicht hat er ja gar nicht vor in die Wohnung einzuziehen.
Meißt werden ja solche Wohnungen als Kapitalanlage verwendent.

Hoffe du kannst in der Wohnung blieben. Drück dir die Daumen.

Gruß
tscheska

autumn

<!-- s :( --><!-- s :( -->
Und wenn die neuen Eigentümer auch nur zu zweit sind? Dann wird doch der Eigenbedarf eher abgelehnt, oder? Schlecht sähe es stattdessen mit einer 4-köpfigen Familie aus... Richtig?
Und was war das nun mit den drei Jahren Kündigungsschutz? Weiß dazu jemand was??

Ach, es ist echt zum Heulen...

Grüße
autumn

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