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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr Lieben,

ich habe direkt mehrere Anliegen:

der erste Fall Abrechnung Heizkosten:

Am 12.03.04 habe ich eine Abrechnung über die Heizkosten für den Zeitraum 16.10.2002 (Tag meines Einzuges) - 31.03.2003 erhalten. Der Vermieter erwähnt in seinem Anschreiben, dass die Abrechnung für den Zeitraum 01.04.2002 - 31.03.2003 sei, aus der beigelegten Abrechnung der "ista" ist jedoch ersichtlich, dass der Zeitraum 01.04.02-15.10.03 abgezogen wird. Die Ablesungen der Zählerstände fanden am 08.04.02 und am 21.03.03 statt. Zum Tag meines Einzugs (ungefähr Mitte der gesamten Periode) fand keine Ablesung statt (wieso fällt in der Gesamtabrechnung des Gebäudes eine Nutzerwechselgebühr in Höhe von 145,00 Euro an, wenn bei Einzug nicht einmal abgelesen wird???). Für die erste Hälfte (sogar mehr als 6 Monate) werden von den auf meine Wohnung entfallenden Verbrauchseinheiten (26 gesamt) nur 5,95 Verbrauchseinheiten abgezogen. Natürlich ist der Zeitraum 01.04.02 - 15.10.03 ohnehin überwiegend in der Sommerzeit gelegen, allerdings war bei meiner Wohnungsbesichigung im September 2003 die Heizung im Wohnraum auf max. gestellt, da sich durch Renovierungarbeiten oder Ähnlichem eine riesige Pfütze (Durchmesser ca. 1,5 m) gebildet hatte. Es ist davon auszugehen, dass die Wohnung auch bereits im Frühjahr 02 stark geheizt wurde, da ansonsten die Wände nass werden (eigene Erfahrung). Und ohne Ablesung ist nicht zu bestimmen, wieviel VERBRAUCHSeinheiten bereits zum Zeitpunkt meines Einzugs angefallen waren.

Die Verbrauchseinheiten teilen sich laut Abrechnung der "ista" auf 5 Heizungen auf, Werte: Flur 1,20, Bad 0,80, Küche 3,00. Das ist ok und verständlich. Danach folgen jedoch noch 2 x Wohnraum (der mit seinen 21 m² die gleiche Größe hat wie F+B+K gesamt) mit verschiedenen Zählernummern, die Werte 10,00 und 10,00. Allerdings ist im Wohnraum nur 1 Heizung (mit 2 Ablesezählern). In der Ablesequittung vom 21.03.03 sind beide Zähler aufgeführt, jedoch ist nur hinter einem Zähler davon eine Zahl (10,00) vermerkt, die Zeile des 2. Ablesezählers ist leer. Diese Quittung ist von mir so unterschrieben worden.

Die erwähnten Ablesewerte werden mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert, der zu allem Überfluss beim Wohnraum auch noch 1,05 beträgt (alle anderen Räume nur 1,00). Somit entfallen auf den Wohnraum von den obig erwähnten 26 Verbrauchseinheiten ganze 21. Das muss man sich mal vorstellen, auch unter Beachtung der verhälnismäßigen Größe der anderen Räume zum Wohnraum!...ich hatte ja bereits erwähnt, dass sich die beschriebene Pfütze im Wohnraum befand...

In Anbetracht dieser groben Abweichnungen interessierte mich der jetztige Stand der Ablesezähler, gerade ist ja eine weitere Heizperiode vorbei. Leider ist 1 der beiden Ablesezähler schwer erreichbar, daher konnte ich heute nur den anderen Zähler kontrollieren: er steht auf 1,00. Dies scheint mir um einiges realistischer und gibt mir noch mehr Zweifel an dem Zählerstand von 10,00, der mir ja gleich 2x berechnet wird.....

Nun zu den Grundkosten. Die Wohnung ist 42 m² groß. Grundkosten werden mir (für meinen Zeitraum) 32,38 m² berechnet. Somit trage ich hier 77,57% der auf den kompletten Zeitraum entfallenden Grundkosten. Wenn man diese anhand des obig gennanten vorausgesetzten Verbrauchs verteilt, dann müsste man doch mit (20,05 von 26) 77,12 % rechnen...also auch nicht korrekt, oder???

In meinem Mietvertrag ist eine Abrechnung zu 70 % verbrauchsabhängig, zu 30 % auf m² entfallend angebeben.....in der weiteren Abrechnung wird jedoch mit 50:50 gerechnet....muss ich das so akzeptieren?

Die komplette Zahlung für "meinen" Zeitraum beträgt 331,42 Euro. Ich bezahle monatlich eine Vorauszahlung auf die Heizungskosten in Höhe von: 7,67 Euro. Geforderte Nachzahlung demnach (331,42 - 5,5 x 7,67) 289,23 Euro. Das steht doch in keinem Verhälnis, oder??? Da dies der erste Winter in dieser WHG war und ich unter der Voraussetzung der vorher angegebenen Kosten hier eingezogen bin, fühle ich mich arglistig getäuscht! Klar verstehe ich eine Abweichnung bis max. 100 %, aber auf diese Monate gerechnet ist der zu zahlende Betrag über das 12 fache der Vorauszahlung!!!!! Über 785 % Nachzahlung! Wenn das nicht Wucher und Täuschung ist, dann versteh ich die Welt nicht mehr! Ich muss doch vor "Kauf" einer Leistung über deren Preis nach bestem Wissen und Gewissen informiert werden! Und die Höhe der Vorauszahlung grenzt an Utopie!

Die Vorauszahlungen sind bislang nicht hochgesetzt worden, die Abrechnung kam erst vor ein paar Tagen, wir haben jetzt März, das bedeutet, ich habe soeben einen weiteren Winter in dieser Whg verbracht, ohne zeitnah über die anfallenden Kosten aufgeklärt worden zu sein!!!! Klar, wie ersichtlich ist, hat mein Vermieter die Abrechnung von ista am 9.03.04 erhalten, es kann doch nicht durchkommen, dass ista erst knapp 1 Jahr später die Abrechnung erstellt!

Wie bereits geschrieben, ging mir die Abrechnung am 12.03.04 zu. Allerdings als "normaler" Brief, ohne Einschreiben oder ähnlichem. Kann mir der Empfang nachgewiesen werden? Wäre die Frist zur Abrechnung nun am 31.03.04 oder am 21.03.04 (1 Jahr nach Ablesung) abgelaufen? Ich versteh das auch nicht, bedeutet es nicht eigentlich, dass der Zzeitraum 21.03.03 - 31.03.03 wieder geschätzt wurde? Da der Zähler laut Ablesequittung auf 0 gestellt wurde, beginnt doch somit bereits am 22.03.03 ein neuer Abrechnungszeitraum, oder nicht? Kann ich mich jetzt einfach still halten?

Zudem haben die Heizungen regelmäßig nicht funktioniert, auch dadurch kann ich mir diese hohen Kosten nicht erklären. Ich habe bereits gelesen, dass ich aufgrund eines kaputten Heizungsventils die Kosten nicht kürzen darf, aber ich kann durch diesen Sachverhalt die Entstehung der Kosten nicht nachvollziehen!

Nun das 2. (kürzere, versprochen! Thema) Schimmel:

Im Winter des obig genannten Abrechnungszeitraums (02/03) habe ich die Fehlfunktion der Heizung gemeldet. Ein Monteur hat kurz drübergeschaut und die Heizungen entlüftet (wow, wäre ich gar nicht auf die Idee gekommen!!!). Darauf funktionierte die Heizung sehr unregelmäßig (mal eiskalt, mal brüllend heiß). Egal, dachte ich mir, bald kommt der Sommer....

Im Oktober 2003 zwangen mich die Temperaturen erneut, die Heizung anzuschmeißen. Es gluckerte laut, dann tat sich nichts mehr. Ich habe versucht zu entlüften, es kam eine Zeit lang Luft, danach nichts mehr.... meine Heizungen in Küche, Bad + Flur waren (überwiegend) leer. Da der Oktober noch nicht sooo kalt ist und die ganz lau warme Heizung des Wohnraums reichte (welche sehr laut knarrte und gluckerte, bitte beachten, dass Wohnraum sogleich Schlafzimmer ist!), verschob ich das Schreiben an den Vermieter um ein paar Tage. Leider traten durch das sehr nasse Wetter innerhalb kürzester Zeit Schimmel an der Außenwand (innen, hinter der Heizung in der Küche). Und um die Wohnungstüre im Flur (geh nicht in einen Hausflur, sondern auf einen Außenflur) bildeten sich Kränze, Schimmel und Stockflecken. Darauf schrieb ich unverzüglich (man muss ja erstmal Schimmel HINTER der Heizung bemerken) einen Brief (Aufforderung zur Entfernung der Mängel (kaputte Heizung + Schimmel detailiert beschrieben, Fotos beigefügt)). Ein Heizungsmonteuer kam einige Tage später, entlüftetet, füllte im Keller Wasser nach, stellte zudem die Diagnose, das Ventil der Wohnraumheizung sei defekt, ohne Genehmigung des Vermieters dürfte er es allerdings nicht ersetzten, so er stellte mir in Aussicht nach wenigen Tagen erneut herzukommen und das Ventil im Wohnraum auszutauschen. Unter diesen Voraussetzungen ließen wir den Kleiderschrank, welcher normalerweise das Ventil unerreichbar macht, weit im Raum stehen. Einen Tag später taten es die Heizungen in Küche, Bad + Flur wieder nicht, das nachgefüllte Wasser war weg....die Wohnzimmerheizung gluckerte ohnehin munter weiter. Im Hinterkopf den Monteuer, der mich wieder besuchen wollte, schob ich einen erneuten Brief an den Vermieter auf. Nachdem 3 Wochen vergangen waren, schrieb ich Anfang Dez. die 2.Aufforderung zur Entfernung der Mängel (kaputte Heizung + Schimmel wieder detailiert beschrieben, zudem den Besuch des Monteurs). Die Heizungsfirma meldete sich zur Terminvereinbarung und kam 1 Woche später. Gleiches Spiel, dieses Mal mit 2 Monteuren: Heizungen entlüften, Wasser nachfüllen, an der Wohnzimmerheizung rumdoktern....letzendlich verließen Sie die Wohnung mit den Worten...das Gluckern der Wohnraumheizung ist nicht abzustellen, sei aber jetzt leiser und zudem werden die Heizungen jetzt glühend heiß, ich solle damit zufrieden sein. Sehr nett, einen Tag später waren die Heizungen wieder lau, seitdem entlüfte ich jeden Tag ALLE Heizkörper mit mäßigem Erfolg! Auf einen Anruf bei meinem Vermieter wollte er mir die Heizungsmonteure ein drittes Mal senden, doch dies blieb nur ein Versprechen.

Zur Schimmelbeseitigung hat nicht nie etwas gerührt.

Mein Vermieter ist leider eine Immobiliengesellschaft (Immobilienfonds).

Kann ich bis Anfang November (1. Mängelrüge) Mietminderung rückwirkend
geltend machen (obwohl ich damit nie gedroht habe) ???

Falls ja, welcher Prozentsatz wäre angemessen?

Würde mir der jetzige Abschluss einer Rechtschutzversicherung noch helfen für diesen Fall????

Wäre über jede noch so winzige Anmerkung sehr dankbar!!!!!!

Vielen liebe Dank!!!

Liebe Grüße
Stichwörter: schimmel + heizkosten + rechtschutz

1 Kommentar zu „Rechtschutz???? Schimmel und Heizkosten!!!”

rhw Experte!

Hallo,

wegen des Umfangs Deiner Probleme - am Besten zum Mieterbund gehen!

Rechtsschutzversicherungen werden hier wohl nicht greifen, da sind im Allgemeinen Wartefristen einzuhalten und sogenannte Vorvertraglichkeiten nicht versicherbar.

MfG
rhw

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