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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Problem: Zu meinem vorgedruckten "Hamburger Mietvertrag für Mieträume" legte meine Vermieterin bei Vertragsabschluss noch eine Anlage mit selbst formulierten Zusätzen bei.

Einer dieser Zusätze sieht vor, dass ich bei Auszug die Kosten in Höhe von 150 DM für eine Endreinigung zu zahlen hätte.

Bei meinem Auszug rienigte ich die Wohnung selber. Der Nachmieter bezog die Wohnung in diesem Zustand, eine weitere Reinigung durch die Vermieterin fand nicht statt.

Dennoch zog mir die Vermieterin den vollen Betrag von umgerechnet 150 DM von der Kaution ab und meint, die Zahlung der Kosten wäre vertraglich vereinbart und entbinde mich dennoch nicht von der Pflicht einer ordnungsgemäßen Reinigung der Wohnung.

Nun liegen Ex-Vermieterin und ich im Streit und ich würd gern wissen wer Recht hat. Sie meint ich hätte zu vertragsgemäß zahlen, ich halte die Forderung für unzulässig und möchte sie gern rechtlich fundiert ablehnen.

Vom Vertragstext her ist ihre Forderung leider nicht unberechtigt. Vielleicht ist diese Forderung aber aufgrund einer gesetzlichen Unzulässigkeit sogar gänzlich vertragsunwirksam?

Weiß jemand Rat? Hab ich Chance die von der Kaution einbehaltenen Reinigunskosten zurückzufordern?

Gruß Manfred
Stichwörter: endreinigung + kosten + pauschale + zulässig

0 Kommentare zu „Pauschale Kosten für Endreinigung zulässig?”

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