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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich brauche hilfe.
meine verlobte und ich sind am anfang dieses monats in eine neubaudoppelhaushälfte eingezogen, die optisch einen schönen eindruck machte.

nachdem wir innerhalb der letzten woche einige bauliche mängel festgestellt haben, gab es jetzt am wochenende den supergau.

sowohl durch die wand oberhalb eines fensters, als auch neben dem fenster trat wasser ein UND als wäre das nicht genug, plötzlich schoß ein wasserstrahl durch die deckenbeleuchtung der offenen küche...

seitdem ist natürlich der strom abgeschaltet und wir haben nicht nur ein ungutes gefühl, andre stromkreise zu bedienen sondern wissen nicht was zu tun.

der vermieter ist ein schwieriger fall (79 jahre alt)

m.e. ist das doch ein fall für mietminderung oder?

abgesehen, dass es noch einige andere bauliche mängel gibt (wie z.b. durchhängende treppen) wir möchten dort schnellstens gerne wieder ausziehen und uns die anfallenden kosten ersetzen lassen....

wie sollen wir vorgehen....? für hinweise und tipps wäre ich sehr dankbar
Stichwörter: wassereintritt

1 Kommentar zu „Wassereintritt”

rhw Experte!

Hallo,

Mietminderung ist hier möglich. Dem Vermieter umgehend schriftlich die Mängel anzeigen, angemessene Frist(en) zur Beseitigung setzen (für Strom- und Wasserprobleme sicher kürzere als für die baulichen Mängel), Mietminderung ankündigen. Wegen der Stromabschaltung kommt auch eine Ersatzvornahme in Frage, also nach fruchtlosem Fristablauf selbst einen Handwerker beauftragen und Kosten dann vom Vermieter ersetzen lassen, bzw. ggf. bis dahin Miete zurückbehalten.

Aber dennoch - auch wegen evtl. vorzeitigem Auszug - Mieterbund aufsuchen!

MfG
rhw

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