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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo
Ich habe folgende Frage: Mein Vermieter will einen Zeitmietvertrag mit mir abschliessen, mit einer Laufzeit von 3,5 Jahren. Soweit so gut. Jetzt hat er sich aber ausgedacht, das er außerdem unter "Bemerkungen" eine Klausel aufnimmt: "Kündigung wegen Eigenbedarf jederzeit möglich" oder so ähnlich. Kann er das machen? Oder ist der Vertrag auf jeden Fall 3,5Jahre bindend. Ist eh alles blöd, da wir mündlich eigentlich 5 Jahre vereinbart hatten - jetzt habe ich so langsam den Eindruck, als ob der nur darauf wartet mir die Wohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen, wo die jetzt so schö renoviert ist... Fragen über Fragen - wer von euch hat Antworten?? Vielen Dank Gruss Torsten

0 Kommentare zu „Zeitmietvertrag mit Kündigungsklausel”

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