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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Habe jetzt meine Betreibskostenabrechnung bekommen.
Darin sind nun erstmalig Gebäudeversicherung (gesamt vier Parteien=375,70, für mich 86,33) und Haftpflichtversicherung (gesamt für 4Parteien=110,54, für mich=25,40) drin enthalten, ist es zulässig, das der Vermieter die jetzt auf der für mich zweiten Abrechnung in dieser Wohnung veranlagt?
Dann soll ich für einen Hausmeister zahlen, der eigentlich nicht existiert, da mit den Mietparteien eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde sich um alles selbst zu kümmern, um Kosten einzusparen, was wir auch tun. Nun erscheint auf der Abrechnung erstmals Hausmeisterkosten gesamt 40,02, für mich 9,20.
Kann mir bitte irgendjemand helfen, da ich mir die Kosten eines Vereins nicht leisten kann. Bitte bitte
Stichwörter: versicherungen + berechnet + we + dürfen + erstmalig

1 Kommentar zu „dürfen Versicherungen und Hausmeister erstmalig berechnet we”

Gast Experte!

Habe jetzt meine Betreibskostenabrechnung bekommen.
Darin sind nun erstmalig Gebäudeversicherung (gesamt vier Parteien=375,70, für mich 86,33) und Haftpflichtversicherung (gesamt für 4Parteien=110,54, für mich=25,40) drin enthalten, ist es zulässig, das der Vermieter die jetzt auf der für mich zweiten Abrechnung in dieser Wohnung veranlagt?
Dann soll ich für einen Hausmeister zahlen, der eigentlich nicht existiert, da mit den Mietparteien eine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde sich um alles selbst zu kümmern, um Kosten einzusparen, was wir auch tun. Nun erscheint auf der Abrechnung erstmals Hausmeisterkosten gesamt 40,02, für mich 9,20.
Kann mir bitte irgendjemand helfen, da ich mir die Kosten eines Vereins nicht leisten kann. Bitte bitte[/quote:46106]


Darf er, da es sich um Betreibskosten handelt. Der Vermieter darf z. B. keinen pauschalen Betrag für eine Hausmeister ansetzen, wenn er gar keinen beschäftigt hat (LG Lübebeck WM 87, 360 ) Erbringt der vermieter bestimmte Arbeiten in Eigenleistung, kann er dafür in der Abrechnung dies in Ansatz bringen.( AG Löbau WM 94, 19 ). Für eine Sozialwohnung ist der Ansatz von Eigenleistung dagegen gesetzlich geregelt.

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