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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe einen Zeitmietvertrag nach neuem Mietrecht abgeschlossen, in dem keine ausdrückliche Begründung der zeitlichen Begrenzung angeführt war. Es handelt sich um ein Formular Mietvertrag in dem lediglich eine Mietdauer von 5 Jahren vereinbart wurde.

In einem der nächsten Absätze wurden der Passus der "ordentlichen Kündigung - mit Kündigungfrist von 3 Monaten nicht ausdrücklich gestrichen.

Muss ich jetzt als "Laie" davon ausgehen, dass ich keine ordentliche Kündigungsfrist habe. Kann ich diesen Mietvertrag kündigen ? Mit welcher Frist. Mit einem Mietvertragszusatz vom gleichen Tag des Mietvertrages wurde gleichzeitig eine Mieterhöhung ab dem zweiten Mietjahr vereinbart.

Meine konkreten Fragen. Ist der Mietvertrag, der nach neuem Recht geschlossen wurde, ohne die Benennung von Gründen der zeitlichen Begrenzung ein ganz normaler Mietvertrag mit ordentlichem Kündigungsrecht ???

Ist der Zeitmietvertrag aufgrund der nicht ausdrücklichen Streichung im Formularteils der ordentlichen Kündigung für einen Laien als Zeitmietvertrag zu erkennen.

Wie komme ich am elegantesten aus diesem Mietvertrag ???
Stichwörter: zeitmietvertrag + kündbar

0 Kommentare zu „Ist ein Zeitmietvertrag kündbar”

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