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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

in meiner Nebenkostenabrechnung ist ein Posten Pauschale aufgeführt.
Dieser beträgt 360 EUR, also fast ein drittel der Gesamtkosten.
Diese Pauschale wird in keiner Weise erläutert, also kein Umlage-
schlüssel, keine Angaben von Kosten, die darüber abgerechnet werden.
Eine Pauschale wird weder im Mietvertrag erwähnt, noch wurde diese
anderweitig vereinbart. Da dies meine erste NK-Abrechnung ist, wurde
die Pauschale auch nicht stillschweigend annerkannt.

Auf meine schriftliche Bitte diese Pauschale aufzuschlüsseln, wurden mir
lediglich beispielhaft ein paar Punkte genannt, die angeblich über diese
Pauschale abgegolten werden (aber auch ohne jegliche Kostenangaben
oder Verteilungsschlüssel).

Ein weiteres Schreiben mit der erneuten Bitte diese Pauschale aufzu-
schlüsseln wurde bis jetzt freundlich ignoriert.

Da ich bis jetzt eigentlich von allen Seiten gehört habe, dass eine
solche Pauschale nicht rechtens ist, will ich mich mit seiner lapidaren
Antwort nicht abspeissen lassen.

Wie geht man in einem solchen Fall am besten weiter vor?
Wer trägt die Kosten für eine Überprüfung der Abrechnung? (falls diese
wirklich rechtswidrig ist, sonst ja wohl ich ;-) ).
Kann ich die nicht aufgeschlüsselten Kosten evtl. von der Miete abziehen
und was muss ich vorher beachten (z.B. Fristensetzung; auf Weitergabe
zur Prüfung aufmerksam machen...)?

Für Hilfe zum weiteren Vorgehen wäre ich dankbar.

MfG, Armin

3 Kommentare zu „Pauschale innerhalb der Nebenkostenabrechnung”

rhw Experte!

Hallo,

wie geht denn die NK-Abrechnung aus? Nachzahlung gefordert?

MfG
rhw

Gast Experte!

Hallo.

Ja, es wurde eine Nachzahlung von 12 EUR gefordert.
Allerdings wäre die Nebenkostenabrechnung ohne die
Pauschale fast ein Drittel geringer ausgefallen und ich
hätte eine nicht unerhebliche Rückzahlung bekommen
müssen.

MfG, Armin

rhw Experte!

"Sehr geehrter Vermieter,

die in Ihrer NK-Abrechnung vom ... aufgeführte Pauschale in Höhe von 360 Euro ist für mich nicht nachvollziehbar, da sie keine konkreten Nebenkosten nachweist ... Meine diesbezüglichen Nachfragen vom ... und ... haben keinerlei Schlüssigkeit Ihrer 'Abrechnung' herstellen können. Ein Anspruch ist daher m. E. nicht gegeben.

Die NK-Abrechnung bezüglich der anderen Positionen ergibt für mich ein Guthaben von ... Sofern Sie mir bis zum ... für die 'Pauschale' zum Nachweis geeignete Belege Ihrer Ausgaben in Fotokopie (Kopierkostenerstattung übernehme ich gern) zusenden, kann die NK-Abrechnung geprüft und ggf. anerkannt werden.

Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich - beginnend mit der Mietzahlung für ... - die zukünftigen NK-Vorauszahlungen um jeweils ein Zwölftel der streitigen 'Pauschale' kürzen sowie außerdem monatlich ein Zwölftel des für 2003 insoweit bestehenden Guthabens aus meinen bereits geleisteten Vorauszahlungen verrechnen.

MfG
..."


So würde ich es angehen, nützlich ist es in solchen Fällen, die strittigen Beträge gesondert vorzuhalten (ideal wäre ein extra Sparbuch), für den Fall, dass die ganze Sache schlussendlich einen 'mieterungnädigen' Richter findet. Andererseits zeigt dies ggf. vor Gericht, dass man nicht nur wegen eigener Zahlungsschwierigkeiten den Streit verursacht hat.

MfG
rhw

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