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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Weiß irgendwer, was Juristen im Mietrecht unter "G E W O H N H E I T S R E C H T" verstehen?
Wie lange muß ein(e) Mieter(in) in einer Mietsache wohnen, bis mündlich gemachte oder eingeräumte Zusagen oder stilschweigende Duldungen als ein solches Gewohnheitsrecht ins Gewicht bei einem Streitfall fallen könnten?
Hat der Umstand zusätzliches Gewicht, daß unter dieses Recht fallende Umstände bei Entschließung zur Mietnahme (offen oder stillschweigend-geduldet) gewährt wurden?! Also quasi, daß ich, weil es bei meinem Einzug alle damals vertretenen Mietparteien (außer meinem Vormieter eine weitere Partei) so gehalten haben, also dazu gehalten war, anzunehmen, daß der gewohnheitsmäßige Umstand einen kleinen, aber wesentlichen Bestandteil der Mietsache auch dann ausmachte, wenn er nicht ausdrücklichim Mietvertrag festgehalten war?

(Der konkrete Hintergrund:
als ich - Studentin & auf's Rad angewiesen - zum Jan. 2002 einzog in das Mietshaus, hatten die beiden dort vorhandenen Parteien jeweils ein Rad im Hausflur unter der 'Keller'-/ Sousterraintreppe parken, also an einem für die Mietparteien relativ leicht zugänglichen, aber wetterfesten & gut diebstahlsicherem Ort ohne Behinderung des Zugangs zum Sousterrain. Normalerweise will meine Vermieterin nix von mir, nur pünktlich ihr Geld; nun aber sind ihre Eltern eingezogen, und plötzlich sol ich mein Rad nur noch wetter- & diebstahlsungeschützt in die Auffahrt stellen, weil ich offenbar nun nur noch Mieterin zwoter oder dritter Klasse bin. Die Eltern stört entweder der Anblick meines Rades dort, oder sie würden diesen Platz gern selber mit ihren Sachen zustellen (obwohl sie schon 2 Kellerräume und den Treppenabsatz am Eingang belegen...), und wegen der Blutsverwandschaft herrscht hier natürlich zunächstmal keine Einsicht für meine Position. Nun suche ich zwar beileibe keine gerichtliche oder auch nur anwaltliche Auseinandersetzung zu dem Thema, sehe aber - auch wegen der Wichtigkeit eines Rades für mich - nicht ein, warum ich gleich 'kuschen' soll. So wie ich meine Vermieterin einschätze, bin ich ihr zwar lästig, wenn ich eigenen Standpunkte oder gar Rechte anmelde, aber letztlich logischer Argumentation nicht unaufgeschlossen; heirzu muß mensch ihr wohl vorallem zeigen, die eigenen Rechte zu kennen und nicht das harmlose Dummchen zu sein, das es ihr bequem macht.
Kann mir hier jemand mit Definitionen, Vergleichs-Urteieln oder Gesetzesfundstellen Argumentationshilfe leisten?!?!?!

Danke im Voraus für Eure Hilfe !!!
Gruß, Almut aus Göttingen
Stichwörter: gewohnheitsrecht + nützliches + weiß

0 Kommentare zu „Wer weiß Nützliches zum "Gewohnheitsrecht" ???!!”

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