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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe vor kurzem ein Haus angemietet. Nach der ersten Vorfreude habe ich nun festgestellt, das das Haus absolut schlecht isoliert ist. Kann ich in irgend einer Art und Weise vom Vermieter verlangen, daß er das Haus nach dem Stand der technischen Möglichkeiten isoliert ?

Des weiteren habe ich einen Balkon, dessen Geländerhöhe mir ziemlich niedrich erscheint. Ich habe eine kleine Tochter, die früher oder später auf dem Balkon spielen wird und somit Angst, das etwas passieren könnte. Gibt es hier gesetzliche Regelungen, wie hoch ein Geländer eines Balkones sein muss ?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Mfg

Ulrich
Stichwörter: haus + hilfe + daß + wärmedämmung + festgestellt

1 Kommentar zu „Hilfe: Haus gemietet und festgestellt, daß die Wärmedämmung”

the-driver

Hallo,

das Haus nach den derzeitgen Regeln der Technik oder nach den derzeitig geltenden Mindestwerten für Neubauten zu dämmen kann man wohl nicht verlangen. Zumindest nicht wenn es im Zustand ist in dem es erbaut wurde, da es ja die Bedingungen die zum Zeitraum des Erbaus galten, erfüllt.

Bei Wohngebäuden muss ein Geländer mindestens 90 cm hoch sein. Dies gilt sowohl für Balkone als auch für Treppen. Der Mindestabstand der Gitterstäbe darf 12 cm nicht unterschreiten. Bei Gebäuden über 14 m sieht es anders aus. Auch für Arbeitsstätten gelten andere Werte (strengere!). Im Zweifelsfall in der Landesbauordnung nachsehen, da es hier von Bundesland zu Bundesland anders aussehen kann.

Gruß

Dennis

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