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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe gehört das der VM die Wasserkosten bei einer leerstehenden Wohnung für eine Person tragen muss! (Bei uns wurde Wasser pro Person Abgerechnet, nicht pro m/2.)
Ist dem wirklich so??

Wenn dem wirklich so sein sollte, worauf könnte ich mich berufen?
Stichwörter: wasserkosten + wohnung + leere

1 Kommentar zu „Wasserkosten f. leere Wohnung”

Michael

Ok, hab da was gefunden:

Rechnet der Vermieter die Nebenkosten nach Wohnfläche ab, muss er die Kosten für leer stehende Wohnungen selber tragen (AG Köln 208 C 581/98, WM 2000, 37).

oder

Der Vermieter muss die Betriebskosten für leerstehende Wohnungen grundsätzlich auch dann selbst tragen, wenn er nach Personenzahl abrechnet. Die unbewohnten Wohnungen sind als mit einer Person belegt anzusehen (AG Köln 201 C 609/96; WM 98, 290).

Mit den Betriebs- Nebenkosten ist klar!
Fallen Wasser- bzw. Abwasserkosten auch darunter <!-- s :?: --><!-- s :?: -->

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