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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wir haben eine Küche in die gemietete Wohnung eingebaut und ziehen jetzt nach 8 Jahren aus und nehmen die Küche mit.
Die Vermieterin hatte damals 2000,-DM dazugegeben. Im Vertrag wurde keine Abschreibung/Wertminderung festgelegt und Sie will die Küche auch nicht übernehmen.
Nun will Sie noch 400 Euro haben, weil Sie meint, Küchen können über 20 Jahre abgeschrieben werden, wir sind jedoch der Meinung, 10 Jahre reichen und währen also bereit 200 Euro zu zahlen (2000DM = 1000 EURO, Minus 80% => 200 EURO)

Kennt jemand so einen Fall oder die gängige Afa-Zeit für Küchen? Gut währen Quellen auf Urteile oder Gesetze.

Danke
Stichwörter: abschreibungsdauer + küchen

0 Kommentare zu „Abschreibungsdauer für Küchen ?”

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