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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Heute hing ein Aushang an der Haustür, dass alle Mieter bis zum 31.5 ihre Schuhschränkchen und Bilder aus dem Hausflur entfernen sollen.
Wir habe einen sehr, sehr kleinen Vorraum (ca. 2qm) in den können wir gar keinen Schuhschrank stellen.

Kann eine Hausverwaltung das anordnen?
Weiterhin: Ist die Hausverwaltung für uns noch bindend, wenn unser Vermieter den Vertrag mit der Hausverwaltung gekündigt hat?
Für Antworten bin ich jetzt schon dankbar
mfg sachse98
Stichwörter: nutzung + hausflures

1 Kommentar zu „Nutzung des Hausflures”

Oliver Curd Experte!

Hi,

der Hausfflur gehört nicht zum Sondereigentum, sondern ist Gemeinschaftseigentum. Also nicht vom Mieter als Abstellfläche nutzbar, es sei denn es ist in der Hausordnung anderst geregelt.

Der Hausflur dient nicht nur als Weg in die Wohnung, sondern ist auch Flucht und Rettungsweg, den man schon aus eigenem Interesse freihalten soll.

Die Hausverwaltung verwaltet das ganze Gebäude, in dem mehrere Eigentümer sind ? Dann kann Ihr Vermieter als einziger die Hausverwaltung gar nicht kündigen.

Kann sein, dass in der letzten WEG - Versammlung ein Beschluss gefasst wurde, der beinhaltet,dass der Hausflur frei zu räumen ist, dann ist er auch bindent.

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