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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Ich und mein Partner wohnen seit 2 Jahren in einer Mietwohnung.Das heißt eigentlich ist es ein EFH in 2 Wohnungen umgebaut wurde.

Bei unserem Einzug wurde eine Miete von 650 EURO inkl. vereinbart, obwohl der Vermieter ursprünglich für 690 vermieten wollte. Und unser einziger Nachbar der über uns wohnt, zahlt 790 Euro.

Zu unserer Wohnung gehört ein Garten mit einer katastrophalen Terrasse, (d.h. wir haben eine Gartennutzungsvereinbarung im Mietvertrag) und mit einem Garten bei dem ein professioneller Gärtner bestimmt 1 Jahr bräuchte damit der Garten wie ein Garten aussieht.

Nun haben wir in diesen 2 Jahren jeweils im Sommer alle 4 Wochen Rasen gemäht ein wenig Unkraut entfernt und die Ausfahrt + die Wege gesäubert.

Die Vermieterin kam gestern zu uns und sagte aus heiterem Himmel es könne so nicht weitergehen mit dem Garten , das ist nicht das was sie sich vorgestellt hat und machte uns eine unglaubliche Drohung:

Sollten wir nicht freiwillig kündigen, würde sie uns verklagen und zwar würde sie für die ganzen 2 Jahre die Mietdifferenz zwischen uns und dem Nachbar einklagen, (140 Euro), d.h. insgesamt über 3000 Euro. Darf sie das? wir haben Rechtsschutz und überlegen sie zu verklagen bevor sie uns verklagt, aber sollen wir das echt machen? Habt ihr ein paar Tipps für mich??
Stichwörter: alptraumhilfe + vermieterin

2 Kommentare zu „Vermieterin wird zum Alptraum!Hilfe!”

Gast Experte!

Hallo,

wie hat denn der Garten ausgesehen, als sie eingezogen sind ???
Welche Fläche dürfen Sie laut MV nutzen??

Haben sie im MV eine Klausel über die Gartennutzung??

Zahlen sie weniger Miete weil Sie die Aussenanlagen in Schuss halten müssen???

Seri

Also der Garten ums HAus hat eine Fläche von etwa 100 qm. Als wir einzogen, war er nicht verwildert sondern einfach ein wenig vernachlässigt, da die Wohnung 6 Monate od. länger leer gestanden hat.
Wir haben eine ExtraSeite im Mietvertrag in der die Gartennutzung vereinbart ist. Allerdings steht da nur dass der Mieter den Garten zu pflegen hat. Ich denke die Abstände und die Arbeiten die verrichten werden müssen kann sich der Mieter selber einteilen oder? Die Miete ging damals aufgrund der Tatsache runter dass wir früher einziehen konnten, da die Wohnung länger leerstand. Es gibt kine Eintragung im Mietvertrag dass die Miete wegen der Gartennutzung günstiger wird.

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