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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Mich würde mal interessieren wie lange denn mein Vermieter Zeit hat auf meinen EInspruch gegen die Nebenkostenabrechnung zu reagieren. Ich hab ja 4 Wochen Zeit sie zu prüfen ...
Konkret: Nebenkostenabrechnung 2001 erhalten Fristgerecht Dez. 2002, Einspruch erhoben im Jan. 2003 (Fristgerecht!), - Pause - ,nächste Nebenkostenabrechnung im Dez. 2003 erhalten, auch dagegen fristgerechter Einspruch, daraufhin[/b:75680] STellungnahme und (teilweise) Berichtigung der Abrechnung 2001. Kann er dafür echt noch was verlangen ??

Besten Dank,
Schlumpfine
Stichwörter: vermieter + einspruch + fristen + gegen + nkabrechnung

0 Kommentare zu „Fristen für Vermieter nach Einspruch gegen NK-Abrechnung”

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